Amt mahnt zu Sicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest

Koblenz (dpa/lrs) - Das Landesuntersuchungsamt hat an
rheinland-pfälzische Geflügelhalter appelliert, Sicherheitsmaßnahmen

gegen die Vogelgrippe einzuhalten. Entlang des Rheins komme es
derzeit vermehrt zu nachgewiesenen Geflügelpest-Fällen bei
Wildvögeln, aber auch Hühnerbestände seien bereits betroffen gewesen,

teilte die Behörde am Montag in Koblenz mit. Die Halter seien mehr
denn je dazu aufgefordert, «strenge Biosicherheitsmaßnahmen
einzuhalten, um einen Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung zu
verhindern».

Die Behörde verwies am Montag auf eine erlassene Allgemeinverfügung,
«in der sehr strenge Regelungen aufgeführt werden, die ab sofort von
den Geflügelhaltenden in der Schutz- und in der Überwachungszone
eingehalten werden müssen». Wer tote Wildvögel auffinde, solle sofort

das zuständige Veterinäramt informieren und die Kadaver nicht
berühren, hieß es weiter. Auch verhaltensauffällige Vögel sollten
nicht angefasst werden.

In diesem Jahr wurden dem Landesamt zufolge in Rheinland-Pfalz
bereits zwei Ausbrüche in den Kreisen Kusel und Cochem-Zell
registriert: Mitte März waren 20 Hühner in einem Betrieb im Kreis
Cochem-Zell an der Geflügelpest verendet. Die noch lebenden Tiere
wurden getötet. Im Kreis Kusel war eine Hobby-Hühnerhaltung
betroffen. Ende Februar wies das Amt zudem bei sechs toten Möwen
zwischen Mainz und Wiesbaden das Virus nach.

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende
Tierseuche. Erreger sind Influenza-Viren, die grundsätzlich auch auf
Menschen übertragen werden können. Ein erhöhtes Risiko für die
Allgemeinbevölkerung besteht laut Robert Koch-Institut (RKI) nicht.
Gefährdet seien aber Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem
Geflügel.