OVG zu Streit um Corona-Soforthilfen: Fehler auf beiden Seiten

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um Rückforderungen von
Corona-Soforthilfen haben am Freitag das Land Nordrhein-Westfalen und
die Kläger vor dem Oberverwaltungsgericht eine zum Teil hitzige
Debatte geführt. In der bisher über vier Stunden langen mündlichen
Verhandlung hat der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen beiden
Seiten Versäumnisse aufgezeigt. Das Land habe unter großem zeitlichen
Druck Fehler im Verfahren gemacht. Ob der 4. Senat aber die Sicht der
Verwaltungsgerichte stützt, blieb bislang offen. Die
Verwaltungsgerichte hatten vielfach die Rückzahlung gestoppt. Ein
Urteil sollte noch am Freitag verkündet werden. Die mündliche
Verhandlung wurde am Nachmittag für eine kurze Pause unterbrochen.

Das Land war vor das OVG in Münster in Berufung gezogen. Die Kläger
sind ein Steuerberater, die Inhaberin eines Kosmetikstudios und der
Betreiber eines Schnellrestaurants. Sie hatten im Frühjahr 2020 9000
Euro Corona-Soforthilfe bekommen haben und mussten dann später 7000
Euro an das Land zurückzahlen.

An den Verwaltungsgerichten des Landes liegen noch rund 2500 Klagen.
Umstritten ist, ob die Auszahlungen nur vorläufig waren, wie später
vom Land behauptet.