Bundestag beendet Blutspende-Ausschluss für Homosexuelle
Berlin (dpa) - Homosexuelle Männer dürfen nicht mehr pauschal von der
Blutspende ausgeschlossen werden. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition
beschloss der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Änderung des
Transfusionsgesetzes. Dort wird nun ausdrücklich festgehalten, dass
die sexuelle Orientierung bei der Entscheidung über einen möglichen
Ausschluss nicht berücksichtigt werden darf.
Bislang sieht eine Richtlinie der Bundesärztekammer vor, dass Männer,
die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen oder
mehr als einem Sexualpartner für vier Monate zurückgestellt werden.
Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass eine mögliche
HIV-Infektion weitergegeben wird.
Die Ampel-Parteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart, diese Praxis zu beenden. «Es gibt keinen
wissenschaftlichen Grund für diese Diskriminierung», betonte die
SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. «Es ist schade, dass Menschen 2023
noch mit derartigen Benachteiligungen und Vorurteilen zu kämpfen
haben.» Wegen des «individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen
Person» bleibt eine Rückstellung von Spendern im Rahmen der
Risikobewertung aber weiterhin möglich.
Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen
Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften
Erstspender - je nach Region - nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei
Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75
Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle
«Spendetauglichkeit» beurteilen.
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