Kleine Tochter lebensbedrohlich misshandelt - Dreieinhalb Jahre Haft

Ein zwei Jahre altes Mädchen wird schwer misshandelt in eine Münchner
Klinik gebracht. Hat die eigene Mutter der Kleinen lebensbedrohliche
Verletzung zugefügt? Vor dem Landgericht Landshut ist in dem Fall nun
das Urteil gesprochen worden.

Landshut (dpa/lby) - In einem Indizienprozess ist vor dem Landgericht
Landshut eine junge Frau wegen Kindesmisshandlung zu dreieinhalb
Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter legten der 25-Jährigen am
Donnerstag zur Last, im Dezember 2018 ihrer damals zweijährigen
Tochter eine lebensbedrohliche Verletzung im Unterleib zugefügt zu
haben. Das Mädchen musste notoperiert werden. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.

«Fest steht: Das Kind musste Entsetzliches erleiden», sagte die
Vorsitzende Richterin Michaela Wawerla in ihrer Urteilsbegründung.
Auf die Frage, wer dem Mädchen die Verletzung zugefügt hat, gebe es
drei mögliche Antworten: die Mutter, deren damaliger Freund oder
beide zusammen. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass die
Mutter schuldig sei.

Die Frau aus dem Landkreis Erding saß seit Anfang Februar auf der
Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihr Misshandlung
Schutzbefohlener sowie gefährliche Körperverletzung vor.

Der Anklage nach gab es im Dezember 2018 einen Streit zwischen der
Angeklagten und ihrer Tochter. Das Kind hatte sich beim Abendessen
eingenässt, so dass die Hose gewechselt werden musste. Im Bad rammte
die Mutter - so die Anklage - dem Mädchen einen harten Gegenstand in
die Scheide, möglicherweise eine elektrische Zahnbürste. Das Kind
erlitt schwerste innere Verletzungen und drohte zu verbluten. Die
Staatsanwältin sprach von einer «vaginalen Pfählung».

Die Angeklagte hatte im Prozess angedeutet, ihr Ex-Freund könnte die
Tat begangen haben. Der Mann war in dem Verfahren als Zeuge geladen
und verweigerte die Aussage.

Ihre Urteilsfindung begründete die Vorsitzende Richterin unter
anderem mit veränderten Angaben der Mutter. Diese habe, nachdem das
Kind schon im Krankenhaus war, ihrem Vater per Handynachricht
geschrieben, sie und ihr Freund seien an jenem Abend mit dem Kind ins
Bad gegangen, er sei dann wieder rausgegangen, um Wechselwäsche zu
holen. So habe die Frau das auch gegenüber der Polizei ausgesagt.
Drei Jahre später habe sie dann behauptet, ihr damaliger Freund sei
alleine mit dem Kind im Bad gewesen.

Zudem habe die Frau das Kind nach der Tat nie gefragt, was ihm
passiert sei, habe ohnehin ein emotionsloses und distanziertes
Verhältnis zu dem Kind gehabt, und im Prozess gesagt, an dem Tag
nervlich angeschlagen gewesen zu sein. Der Ex-Freund sei es gewesen,
der dafür gesorgt habe, dass das schwerst verletzte Kind in eine
Klinik gebracht wurde. Aussagen von Familienmitgliedern der
Angeklagten, nach denen das Mädchen sich vor dem Ex-Freund gefürchtet
habe, hielten die Richter nicht für glaubwürdig. Die Angehörigen
hätten wohl den Wunsch, dass die 25-Jährige nicht die Täterin sei.

Die Richterin sprach von einer brutalen Vorgehensweise aus nichtigem
Grund. Die Tat sei «eine Art misslungener Erziehungsversuch» der
Mutter nach dem Einnässen des Mädchens gewesen.

Staatsanwältin Barbara Streicher hatte auf vier Jahre und sechs
Monate Haft für die Angeklagte plädiert. Der Verteidiger Harald Huber
sprach sich für einen Freispruch aus. Er argumentierte, dass auch der
damalige Freund der Frau die Tat begangen haben könnte.