Seniorin durch Medikament gestorben - Arzt vor Gericht freigesprochen

Krefeld (dpa/lnw) - Ein Klinik-Arzt ist in Krefeld vom Vorwurf der
fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Tod einer 77 Jahre alten
Patientin freigesprochen worden. Der 34-Jährige sei zu Unrecht
angeklagt worden, sagte der Richter am Donnerstag. Es habe der
falsche Arzt auf der Anklagebank gesessen, sagte der Verteidiger des
Mannes.

Der Mediziner hatte vor mehr als fünf Jahren in der Notaufnahme einer
Krefelder Klinik der Patientin ein Gichtmedikament verordnet und
verabreicht. Die Frau war fünf Tage später an einer Überdosierung
gestorben.

Im Prozess stellte sich heraus, dass der Arzt der Frau das Medikament
in der akuten Situation aber geben durfte. Der eigentliche Fehler sei
gewesen, dass das Medikament der Frau später auf der Station weiter
verabreicht worden sei - und das auch noch in überhöhter Dosis,
obwohl sie es aufgrund bekannter Vorerkrankungen nicht weiter hätte
erhalten dürfen.

Das Gichtmittel, «das weiß jeder Internist», sagte ein medizinischer

Sachverständiger, «ist nur zur Akut- aber nicht zur Dauerbehandlung
geeignet». Für die Dauergabe sei der Arzt in der Notaufnahme nicht
verantwortlich gewesen. Die Stationsärzte hätten die Medikation
überprüfen müssen, dies aber nicht getan.

Der Nebenklägeranwalt forderte die Staatsanwaltschaft daraufhin auf,
Ermittlungen gegen die betreffenden Ärzte aufzunehmen.
Die Anklagevertreterin beantragte schließlich einen Freispruch: Der
angeklagte Mediziner habe damals wohl als Einziger «lupenrein
korrekt» gehandelt.