Cannabis auf Rezept ohne neue Hürden

Berlin (dpa) - Patientinnen und Patienten sollen medizinisches
Cannabis ohne befürchtete neue Hürden verschrieben bekommen können.
Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten
und Krankenhäusern nach einem entsprechenden Beschluss am Donnerstag
in Berlin mit. So sollen etwa - anders als von manchen Fachverbänden
im Vorfeld befürchtet - künftig nicht nur bestimmte Fachärzte
medizinisches Cannabis verordnen dürfen, sondern alle Ärztinnen und
Ärzte. Der Ausschuss ist maßgeblich etwa bei der Frage, was
Versicherte auf Kosten der Krankenkassen erhalten.

Cannabis als Medizin kann in Deutschland seit 2017 verordnet werden.
Nun ging es um die Details solcher Verordnungen. Verschrieben wird
Cannabis vor allem bei chronischen Schmerzen, Krebserkrankungen,
Spastik und Multipler Sklerose. Der Ausschuss-Vorsitzende Josef
Hecken sagte, die nun beschlossenen Regelungen stellten «keine
zusätzlichen Anforderungen an die Verordnung von medizinischem
Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten» dar.

Da medizinisches Cannabis bis auf wenige Fertigarzneimittel keine
arzneimittelrechtliche Zulassung hat, muss der Arzt oder die Ärztin
laut dem Ausschuss prüfen, ob andere geeignete Therapien zur
Verfügung stehen und Aussicht auf einen positiven Effekt besteht. Bei
der ersten Verordnung von Cannabisprodukten ist in der Regel eine
Genehmigung der Kasse nötig. Festgelegt wurde nun unter anderem, dass
die Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden darf
und bei Folgeverordnungen keine erneuten Genehmigungen nötig sind.
Fachverbände etwa von Patientinnen und Patienten hatten gewarnt, dass
der Zugang zu medizinischem Cannabis eingeschränkt werden könnte.

Unabhängig davon plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
gemäß dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition eine Legalisierung
von Cannabis zu Genusszwecken. In den kommenden Wochen will er dafür
Vorschläge präsentieren.