Zweijährige lebensbedrohlich misshandelt - Plädoyers gehalten

Landshut (dpa/lby) - Im Prozess um die lebensbedrohliche Misshandlung
eines kleinen Mädchens haben am Donnerstag vor dem Landgericht
Landshut die Staatsanwältin und der Verteidiger ihre Schlussvorträge
gehalten - mit sehr konträren Forderungen. Angeklagt ist die aus dem
Landkreis Erding stammende Mutter des Kindes.

Die Staatsanwältin Barbara Streicher forderte eine viereinhalbjährige
Haftstrafe wegen Misshandlung Schutzbefohlener sowie gefährlicher
Körperverletzung. Der Verteidiger Harald Huber plädierte auf
Freispruch. Aus seiner Sicht könnte auch der Ex-Freund der Frau die
Tat begangen haben. Das Urteil sollte am Nachmittag gesprochen
werden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft kam es kurz vor Weihnachten
2018 zu einem Streit zwischen der Angeklagten und ihrer damals
zweijährigen Tochter. Das Kind hatte sich beim Abendessen eingenässt,
so dass die Hose gewechselt werden musste. Im Bad rammte die Mutter
dem Mädchen demnach einen harten Gegenstand in die Scheide,
möglicherweise eine elektrische Zahnbürste. Das Kind erlitt schwerste
Verletzungen und drohte zu verbluten. Die Staatsanwältin sprach von
einer «vaginalen Pfählung». Nach der Tat wurde das Kind in eine
r
Münchner Klinik notoperiert und gerettet.

Der Verteidiger sieht dagegen die Rolle des damaligen Freundes der
Frau ungeklärt. Als Tatwerkzeug soll etwa auch ein von dem Ex-Freund
selbst hergestellter Holzgegenstand in Betracht kommen, so der
Verteidiger. Der Ex-Freund könnte die Tat seiner Ansicht nach
ebenfalls begangen haben. In dem Prozess war der Mann als Zeuge
geladen, verweigerte aber die Aussage.