Maske verweigert - Geldstrafe für Versammlungsleiter von Corona-Demo

München (dpa/lby) - Rund zweieinhalb Jahre nach einer Demonstration
in der Corona-Krise ist der damalige Versammlungsleiter wegen
Maskenverweigerung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das
Landgericht München II revidierte mit dem Urteil eine Entscheidung
des Amtsgerichtes in Garmisch-Partenkirchen, das den Mann zunächst
freigesprochen hatte.

Er hatte im November 2020 bei der Demo in Murnau die Teilnehmer dazu
aufgerufen, «als Zeichen des Widerstands die Maske abzusetzen». Der
Mann hatte laut Anklage während der Kundgebung auch selbst keine
Maske getragen, obwohl eine Maskenpflicht angeordnet war. Er wurde
wegen eines Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz
verurteilt, dem er als Versammlungsleiter zuwider gehandelt habe.

Nach dem Urteil in zweiter Instanz ist der 56-Jährige zu 6000 Euro
verurteilt worden (40 Tagessätze zu je 150 Euro), wie das Münchner
Oberlandesgericht am Mittwoch berichtete. Das Urteil ist aber noch
nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können
Revision einlegen.

Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das Landgericht die Auflage einer
Maskenpflicht als zulässig an. Aus damaliger Sicht sei die Maßnahme
aufgrund der erheblichen Gefahren der Pandemie geeignet und
erforderlich gewesen. Eine relevante Einschränkung der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit konnte die Strafkammer in der Auflage nicht
erkennen.