Acht Jahre Haft nach Messerattacke in Esslinger Grundschule

Es ist der letzte Tag der Ferienbetreuung in einer Esslinger
Grundschule: Ein Mann dringt ins Gebäude ein und greift ein Mädchen
mit einem Messer an. Eine Betreuerin kommt zu Hilfe - auch sie wird
verletzt. Nun wurde das Urteil verkündet.

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach einer Messerattacke an einer Grundschule
in Esslingen bei Stuttgart ist ein Mann wegen versuchten Mordes und
gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Der 25-Jährige soll in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebracht werden, entschied das Landgericht Stuttgart am
Mittwoch. «Sie sind psychisch krank», sagte der Richter zum
niederländischen Angeklagten. Er habe eine schwere, kombinierte
Persönlichkeitsstörung.

Den Angriff im Juni vergangenen Jahres hatte der Verurteilte laut
Urteil wohl geplant. Er recherchierte die Ferienbetreuung in der
Nachbarschaft, suchte die Schule an einem Morgen auf und folgte den
Kindern ins Untergeschoss des Gebäudes. Sein Ziel sei es gewesen
mindestens ein Kind zu töten, sagte der Richter. Auf dem Flur griff
er demnach das Mädchen von hinten an, als es gerade seinen Rucksack
an die Garderobe stellen wollte. Wie mit einem Beil habe er auf den
Hinterkopf des Kindes eingeschlagen, hieß es. Die Tatwaffe - ein 20
Zentimeter langes Kochmesser - hatte der Mann im Internet bestellt.

Eine Betreuerin kam dem Mädchen zu Hilfe. Die damals 61-Jährige
umklammerte das Kind mit beiden Armen und zog es von dem Angreifer
weg in ein nahe gelegenes Büro. Dabei wurde auch sie verletzt, bevor
sie die Türe abschloss und das Mädchen versorgte. «Der Hinterkopf ist

regelrecht zerhackt worden», stellte ein Gerichtsmediziner später
fest. Es bestand konkrete Lebensgefahr. Mittlerweile ginge es dem
Mädchen wieder gut, hieß es am Mittwoch. Es habe keine bleibenden
Schäden erlitten. «Sie ist wieder das lebensfrohe Mädchen, das sie
vorher war», sagte der Richter.

Die Betreuerin der Grundschule jedoch leide noch heute unter
Angststörungen und sei in psychologischer Behandlung. «Sie waren der
Schutzengel und das größte Glück des Mädchens», sagte der Richter
bei
der Urteilsverkündung zu der Frau. Obwohl sie damals laut Gericht
nicht gewusst hatte, dass der Angreifer nach der Tat in einen Wald
geflohen war, hatte sich die Frau wieder zurück auf den Flur gewagt
und vier weitere Kinder ins Büro gebracht. Noch am selben Tag hatte
sich der Angreifer der Polizei gestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess auf eine Freiheitsstrafe von
mehr als zehn Jahren plädiert. Weil der Verurteilte sich selbst
gestellt, umfassend gestanden und zuvor nicht strafrechtlich in
Erscheinung getreten war, blieb das Gericht unter dieser Forderung.
Auch seine seelische Störung spielte eine Rolle. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig. (Az: 19 Ks 115 Js 59938/22)