Urteil verschoben in Prozess gegen Pathologen wegen Falschdiagnosen

Saarbrücken (dpa) - Im Prozess gegen einen Pathologen wegen falscher
Diagnosen mit fatalen Folgen ist am Mittwochmorgen die geplante
Urteilsverkündung am Landgericht Saarbrücken verschoben worden. Grund
dafür ist nach Angaben eines Gerichtssprechers die Erkrankung eines
Schöffen. Ein neuer Termin für die Urteilsverkündung stehe noch nicht

fest. Der heute 64-jährige aus St. Ingbert im Saarland steht wegen
Totschlags in zwei Fällen - davon ein versuchter und ein vollendeter
- vor Gericht.

Er soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen
fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und
Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen
eingeleitet. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) starb ein Jahr
später. Bei dem anderen Patienten (45) war die bösartige Erkrankung
erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden.
Seine Prognose sei laut Gutachter nun deutlich schlechter.

Laut Staatsanwaltschaft war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er
aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage
gewesen sei, den Facharztstandard einzuhalten. Er selbst habe im
August 2018 einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt und
detailliert seine Defizite ausgeführt.