Prozess gegen Pathologen wegen Falschdiagnosen - Urteil erwartet

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Prozess gegen einen Pathologen aus St.
Ingbert wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen soll an diesem
Mittwoch (9.00 Uhr) am Landgericht Saarbrücken das Urteil verkündet
werden. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag eine Haftstrafe von
acht Jahren gefordert. Dabei handelt es sich um eine
Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen.

Beim aktuellen Verfahren sah die Oberstaatsanwältin den Vorwurf des
Totschlags in zwei Fällen - davon ein versuchter und ein vollendeter
- als erwiesen an. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige
Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge: Sie beantragte
eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und die
Aufhebung des Haftbefehls.

Der heute 64-jährige Deutsche soll 2019 bei Untersuchungen von Proben
in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen
haben. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen
Behandlungen eingeleitet. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952)
starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten (45) war die
bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020
festgestellt worden. Seine Prognose sei laut Gutachter nun deutlich
schlechter.

Laut Staatsanwaltschaft war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er
aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage
gewesen sei, den Facharztstandard einzuhalten. Er selbst habe im
August 2018 einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt und
detailliert seine Defizite ausgeführt. (Az: 1 Ks 5 Js 573/20 (17/22))