Gericht: Ehefrau in Hinterhalt gelockt - Lebenslange Haft für Mord

Bielefeld (dpa/lnw) - Für Verteidigung und Staatsanwaltschaft endete
der Prozess gegen einen 51-Jährigen am Dienstag vor dem Landgericht
Bielefeld mit einer Überraschung. Das Gericht wertete die Tat des
Angeklagten als heimtückischen Mord und nicht als Totschlag - wie
Staatsanwältin und Verteidiger in ihren Plädoyers. Dafür soll er
jetzt lebenslang ins Gefängnis. Der Deutsche hatte seine 49-jährige
Ehefrau am 31. Juli 2022 mit 36 Messerstichen umgebracht.

Die Richter hielten die verlesene Erklärung des Angeklagten für eine
taktische Schutzbehauptung. Sie sei auch nicht plausibel, sagte der
Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung und stützte sich auf
Tatort- und Überwachungsaufnahmen der Videoanlage am Haus.

Da war zunächst die Lage der Leiche. Die Getötete lag direkt hinter
der Eingangstür. Die Sonnenbrille hatte sie noch nicht abgenommen.
Zudem hatte sie die ersten Stiche in den Rücken und in den Hals
bekommen. Stiche, die bereits tödlich waren, wie der Rechtsmediziner
festgestellt hatte. Außerdem waren nur wenige Minuten vergangen, bis
der Angeklagte auf den Aufnahmen zu sehen ist, wie er das erste
Messer wegbringt, um ein zweites Messer seiner Frau ins Herz zu
rammen. Das sei zu kurz für die Behauptung des Angeklagten, der
Attacke sei ein Streit mit seiner Frau vorausgegangen.

Zudem ergaben die Tatortaufnahmen keine Hinweise auf eine Reparatur
an einer Wasserpumpe, für die der Angeklagte nach eigener Aussage das
Messer benötigt und zu dem er im Streit gegriffen haben wollte. Für
das Gericht legte der Angeklagte mit seinem Anruf bei seiner Frau
einen Hinterhalt und erwartete sie bereits mit dem Messer in der
Hand. Seine Ehefrau sei zu diesem Zeitpunkt arg- und wehrlos gewesen.

Das Gericht lehnte auch eine Unterbringung des Angeklagten in einer
Entziehungsanstalt ab. Der 51-Jährige sei zwar durch die Affäre
seiner Frau zu einem sozial auffälligen Nachbarn gekränkt gewesen,
aber er habe sich trotz seiner 2,76 Promille Alkohol kontrollieren
können. Auch das zeigten Videoaufnahmen der Hauskameras.

Der wichtigste Punkt aus Sicht des Gerichts: Der Angeklagte ist für
die Allgemeinheit nicht gefährlich. Die Tat sei in einer
hochspezifischen Personenkonstellation geschehen. «In einer
Beziehung, die seit langem belastet war», führte das Gericht aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des
Angeklagten erklärte unmittelbar nach der Verkündung, dass er
Revision einlegen werde. Dieses Urteil sei für den Angeklagten und
für ihn als Verteidiger nicht nachvollziehbar.