GMK-Chef Lucha: Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache

Stuttgart (dpa) - Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz,
Manne Lucha (Grüne), pocht auf die Zuständigkeit der Länder bei der
Krankenhausplanung. Diese sei und bleibe Ländersache, «sie wird nicht
angetastet», sagte der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg am
Montag in Stuttgart. Zuvor hatten Bayern, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein angekündigt, die geplante Krankenhausreform auf
ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Die Länder wollen

wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Länder
hineinregiert wird.

«Der Bund und alle Länder haben sich im Vorfeld der Reformberatungen
auf ein Verfahren verständigt, das den Ländern ein starkes
Mitspracherecht zuspricht: Der Gesetzentwurf soll im Bundesrat
zustimmungspflichtig sein, die Länderkammer muss also zustimmen»,
erläuterte Lucha. «Außerdem muss und soll es Länderöffnungsklause
ln
geben, genau das ist zwingend, um die Länderkompetenz in diesem
Bereich verfassungsgemäß zu wahren.» Er hoffe, «dass wir unsere
Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Donnerstag
kommender Woche in diesem Geiste konstruktiv, solidarisch und
zielorientiert weiterführen können.» Zu den Zielen der Reform hätte
n
sich bislang auch alle Beteiligten bekannt.

Die Krankenhauslandschaft in Deutschland soll nach dem Willen von
Bund und Ländern grundlegend umgestaltet werden. Im Mai 2022 nahm
dazu eine Regierungskommission ihre Arbeit auf, um notwendige
Reformen anzugehen. Die Gesetzespläne sollen darauf zielen, das
Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu
finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite
Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie
Universitätskliniken.