Drei Bundesländer lassen Gutachten zu Krankenhausreform erstellen

München (dpa) - Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit
überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus
Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der
Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.

Die Länder wollen wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister
Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der
Bundesländer hineinregiert wird. «Krankenhausplanung ist
Ländersache», sagte Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung
zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. «Wir wollen wissen,
wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen
Kompetenzen der Länder verletzt», erklärte der bayerische
Gesundheitsminister.

Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das
gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und
entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung
über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu
Maximalversorgern wie Unikliniken.

Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger
erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und
Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg.