MV nimmt psychisch kranke Straftäter aus anderen Bundesländern auf

Vielerorts in Deutschland gibt es mehr psychisch oder suchtkranke
Straftäter als Behandlungsplätze im Maßregelvollzug. MV hilft anderen

Bundesländern und nimmt Patienten auf. Dadurch kam es auch im
Nordosten schon zur Platzknappheit.

Schwerin (dpa/mv) - Weil in anderen Bundesländern die Plätze im
Maßregelvollzug nicht ausreichen, nimmt Mecklenburg-Vorpommern
zeitweise psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter von dort auf.
Die hohe Zahl der im Jahr 2021 Aufgenommenen habe 2022 zu einer
angespannten Situation bei der Unterbringung in den drei Kliniken im
Nordosten geführt, teilten das Sozial- und das Justizministerium
gemeinsam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Seit Beginn
dieses Jahres seien die Belegungszahlen wieder etwas gesunken. Mit
einer weiteren Entspannung werde infolge der schrittweisen regulären
Entlassung der Patienten gerechnet.

In MV stehen den Angaben zufolge 233 Plätze für die Behandlung
psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter im Maßregelvollzug zur
Verfügung. Im vergangenen Jahr seien im Schnitt 232 davon belegt
gewesen, hieß es. Am 1. Februar 2023 waren es demnach noch 213. Kann
ein Straftäter nicht sofort im Maßregelvollzug untergebracht werden,
kommt er vorübergehend in sogenannte Organisationshaft in einem
herkömmlichen Gefängnis. Im vergangenen Jahr warteten laut
Justizministerium 22 Personen dort auf einen Platz.

Verzögerte Aufnahmen könnten in Einzelfällen nicht ausgeschlossen
werden, hieß es. Entlassungen aus der Organisationshaft wegen zu
langer Wartezeit seien jedoch nicht bekannt. Allerdings würden auch
Straftäter in Freiheit auf einen Platz im Maßregelvollzug warten. Wie
viele es sind, wisse man nicht. «Es erfolgt keine statistische
Erfassung dieser Fälle.»

In vielen Bundesländern reichen die Kapazitäten nicht aus. So hat
sich in Hamburg die Zahl der psychisch kranken oder suchtkranken
Straftäter im Maßregelvollzug in den vergangenen 20 Jahren
verdreifacht. In der Hansestadt sollen nach Angaben des Senats
deshalb in diesem und nächstem Jahr zusätzliche Plätze zu den
vorhandenen 335 geschaffen werden. In Mecklenburg-Vorpommern lag die
Belegung hingegen vor 10 und 20 Jahren auf etwa dem gleichen Niveau
wie heute.

Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Menschen
untergebracht, die Straftaten verübt haben. Ziel ist, sowohl den
Schutz der Bevölkerung als auch eine Therapie der Patienten zu
gewährleisten. Straftäter können in ein psychiatrisches Krankenhaus
oder eine Suchtklinik eingewiesen werden.