Zahl der anerkannten Behandlungsfehler in Hessen gesunken

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Zahl der anerkannten Behandlungsfehler
in Hessen ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Die Gutachter-
und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer hat im vergangenen
Jahr nur 93 Behandlungsfehler anerkannt. 2021 waren 128 Fälle von den
Gutachtern anerkannt worden, wie die Kammer am Freitag mitteilte.

721 Anträge waren 2022 neu gestellt worden. 423 Fälle wurden im
vergangenen Jahr abschließend geprüft. Die meisten Vorwürfe betrafen

Orthopädie/Unfallchirurgie (141), Innere Medizin (39),
Frauenheilkunde (28), Allgemeinchirurgie (26), Urologie (19) und
Kardiologie (18).

«Natürlich ist jeder Behandlungsfehler einer zu viel», sagte
Landesärztekammerpräsident Edgar Pinkowski. Eklatante Fehler seien
selten, meist handle es sich «um der hohen Arbeitsbelastung in Klinik
und Praxis geschuldete Unaufmerksamkeiten».

Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird von Juristen geleitet. Das
Verfahren ist freiwillig und kostenlos für die Antragsteller. Das
Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten zu klären
und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) Hessen dauert es zu lange,
bis Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Bei chirurgischen
Behandlungsfehlern kämpfen Patienten nach Erfahrung der TK im Schnitt
etwa fünf Jahre für ihr Recht, bei Geburtsfehlern sogar zehn Jahre.
517 TK-Versicherte in Hessen hatten ihrer Krankenkasse 2022 einen
Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Bei der Überprüfung
lässt sich nach Erfahrung der TK etwa jeder dritte Fall erhärten.