EuGH: Zigaretten-Schockbilder dürfen durch Automat verdeckt werden

Luxemburg (dpa) - Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von
außen nicht sichtbar, müssen auch die Schockbilder auf den Päckchen
nicht zwangsläufig zu sehen sein. Wenn der Verbraucher die Packung
nicht sehen kann, «wird er keinen Kaufimpuls verspüren, dem durch die
gesundheitsbezogenen Warnhinweise entgegengewirkt werden soll», heißt
es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg vom
Donnerstag. Damit werde das Ziel, die menschliche Gesundheit zu
schützen, nicht gefährdet (Rechtssache C-356/22).

Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren aus Deutschland. Die
Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei hatte geklagt, weil an den
Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten
angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu
sehen waren. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren im Februar
2022 ausgesetzt, und den EuGH gebeten, für den Fall relevantes
EU-Recht auszulegen.