TK: Verfahren wegen Behandlungsfehlern dauern zu lange

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Behandlungsfehler nachzuweisen dauert oft
Jahre. Bei chirurgischen Behandlungsfehlern kämpfen Patientinnen und
Patienten nach Erfahrungen der Techniker Krankenkasse (TK) im Schnitt
etwa fünf Jahre für ihr Recht, bei Geburtsfehlern sogar zehn Jahre.
Der älteste Fall, den die Krankenkasse derzeit begleitet, stammt aus
dem Jahr 2008, wie aus Zahlen hervorgeht, die der Deutschen
Presse-Agentur (dpa) vorliegen.

517 Patienten, die bei der TK in Hessen versichert sind, haben ihrer
Krankenkasse im vergangenen Jahr einen Verdacht auf einen
Behandlungsfehler gemeldet. Die meisten Fälle betrafen den
chirurgischen Bereich (178 Fälle) sowie die Fachrichtungen
Zahnmedizin (99), Allgemeinmedizin (70), Geburtshilfe (45) und
Orthopädie (19).

Diese Zahlen dürften der TK zufolge lediglich einen kleineren
Ausschnitt des Geschehens abbilden: «Wissenschaftliche Studien gehen
von einer hohen Dunkelziffer und für jeden festgestellten
Behandlungsfehler von rund 30 weiteren unentdeckten Fällen aus.» Bei
den Fällen, die der TK gemeldet werden, lässt sich im Lauf der
Überprüfung nur etwa jeder dritte Fall erhärten.

«Aus unserer Sicht sollten die Verfahren viel schneller abgewickelt
und die Patientinnen und Patienten frühzeitig entschädigt werden»,
sagte Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. Die TK
fordert schon seit Jahren einen Härtefallfonds zur Unterstützung der
Opfer von Behandlungsfehlern. Hilfreich wäre aus Sicht der TK auch
ein Register, in dem alle Behandlungsfehler und kritischen Ereignisse
verpflichtend erfasst werden.