Schwangerschaftsabbruch soll in der Schweiz Strafsache bleiben

Bern (dpa) - Schwangerschaftsabbrüche sollen in der Schweiz
Strafsache bleiben. Die größere Parlamentskammer, der Nationalrat,
lehnte am Dienstag mit 99 zu 91 Stimmen den Vorstoß einer grünen
Abgeordneten ab, den Eingriff aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz seit 2002 in den ersten
zwölf Wochen erlaubt, wenn die Frau geltend macht, dass sie sich in
einer Notlage befindet. Dass sie trotzdem im Strafgesetzbuch stehen,
bedeute, dass ein Abbruch grundsätzlich als verwerfliche Sache
betrachtet werde und erst in zweiter Linie als eine gesundheitliche
Entscheidung, argumentierten die Befürworter. Der Straftatbestand
stigmatisiere Frauen in einer schwierigen Lebensphase.

Die Gegner der Initiative argumentierten, dass es seit rund 20 Jahren
im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch keine
strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende
Fristenregelung habe sich bewährt. Änderungen würden nur neue
Emotionen «in ein längst ent-emotionalisiertes Thema» bringen.