SPD-Rechtspolitiker fordern lebenslange Haft für Femizide

Immer wieder werden Frauen umgebracht, weil sie Frauen sind. Nicht
immer werden die Täter wegen Mordes verurteilt. Das muss sich
dringend ändern, fordern nun SPD-Politiker aus Bund und Ländern.

Stuttgart (dpa) - SPD-Rechtspolitiker aus Bund und Ländern fordern
eine härtere Bestrafung von tödlicher Gewalt gegen Frauen. Wird eine
Frau getötet, weil sie eine Frau ist, müsse dies künftig als Femizid

anerkannt und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft

werden, heißt es in einer Erklärung, die die SPD-Rechtspolitiker bei
einem Treffen in Stuttgart kurz vor dem Weltfrauentag am 8. März
verabschiedeten und die der dpa vorliegt. «Geschlechtsspezifische
Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von
Gesetzes wegen strafschärfend berücksichtigt werden», heißt es in d
em
Papier.

Diese Taten richteten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und
seien geprägt von patriarchalem Besitzdenken, betonte die
stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. «Das ist frauenfeindlich,
diskriminierend und verletzt den Grundsatz der
Geschlechtergleichheit.» Die Zahl von Gewalttaten von Männern
gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen sei leider
weiterhin erschreckend hoch.

Nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes kommt es deutschlandweit etwa
an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungsdelikt - 2015 waren es
etwa 135, 2020 dann 139 Fälle. Lange wurde in solchen Fällen oft
beschönigend von einem «Beziehungsdrama» oder einer
«Familientragödie» gesprochen. Wenn Männer in Trennungssituationen

ihre frühere Partnerin töteten, wurde das bisher vor Gericht oft
lediglich als Totschlag und nicht als Mord gewertet. Die aufgewühlte
emotionale Situation des Täters wurde als strafmildernd betrachtet,
sein patriarchales Besitzdenken, das der Frau kein Leben ohne ihn
zugestand, dagegen nicht als strafverschärfend.

Der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen
SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, bezeichnete Gewalt gegen Frauen
in Deutschland als ein «strukturelles Problem». «Ein Femizid ist ein

Femizid und darf nicht als «Ehrenmord» oder «Eifersuchtsdrama»
verharmlost werden.»

In einem Gesetzentwurf der Ampelregierung heißt es unter anderem,
dass «geschlechtsspezifische» Tatmotive als weitere Beispiele für
menschenverachtende Beweggründe und Ziele in die Liste der bei der
Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen
werden sollen. Von Femizid als Mord ist in dem Entwurf allerdings
nicht die Rede. Es handle sich um eine politische Forderung der
SPD-Rechtspolitiker, sagte Weirauch.

Auch wollen die Sozialdemokraten sogenannte Gehsteigbelästigungen im
Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen verbieten. Vor
Beratungsstellen, aber auch vor Krankenhäusern oder ärztlichen
Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornähmen, komme es verstärkt zu

Aktionen von Abtreibungsgegnern, heißt es in dem Papier. «Dies
geschieht zum Beispiel durch sogenannte Mahnwachen, durch gezielte
Ansprache oder Beschimpfung der schwangeren Frauen.» Diese
Gehsteigbelästigungen stigmatisierten Ratsuchende, setzten sie
massivem psychischem Druck aus und behinderten den freien Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen.

Außerdem fordern die SPD-Rechtspolitiker in der Erklärung ein
gerichtliches Verfahren, um anonyme Social-Media-Accounts zügig
sperren zu können und Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen.
Gewalt gegen Frauen müsse zudem in familienrechtlichen Verfahren
stärker berücksichtigt werden, etwa bei Sorge- und Umgangsverfahren.
«Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines
Elternteils oder des Kindes gefährden.» Außerdem verlangen die
Sozialdemokraten mehr Prävention und einen bundeseinheitlichen
Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.