Pflege-Entwurf: Höherer Beitrag ab Juli - Entlastungen 2024 Von Sascha Meyer, dpa

Seit Jahren gehen die Pflegeausgaben steil nach oben, was auch
Millionen Familien belastet. Nun zeichnet sich ab, wie die Regierung
gegensteuern will. Ist beim Geld das letzte Wort schon gesprochen?

Berlin (dpa) - Wegen stark steigender Kosten für die Pflege sollen
Entlastungen für Pflegebedürftige kommen - aber auch höhere Beiträg
e.
Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Pflegeversicherung und
vorgesehener Leistungsanpassungen könnte der Beitragssatz zum 1. Juli
«moderat um 0,35 Prozentpunkte» angehoben werden, wie aus einem
Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Jetzt liegt er
bei 3,05 Prozent, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Geplant
sind auch Änderungen je nach Zahl der Kinder. Pflegebedürftige zu
Hause und im Heim sollen 2024 finanzielle Verbesserungen erhalten.
Von Opposition, Krankenkassen und auch aus der Koalition kam Kritik.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Pflegereform für
dieses Jahr angekündigt und ließ schon erkennen, dass zum Finanzieren
von Leistungsverbesserungen auch höhere Beiträge nötig sein würden.

SPD, FDP und Grüne hatten im Koalitionsvertrag verabredet, den
Beitrag «moderat» anzuheben. Denn vielen der rund 4,9 Millionen
Pflegebedürftigen machen seit Jahren immer höhere Kosten zu schaffen.
Zuletzt verschärfte die Inflation die Lage. Und in der alternden
Gesellschaft kommen absehbar mehr pflegebedürftige Menschen dazu.

Über die Gesetzespläne laufen derzeit Abstimmungen in der Regierung,
wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag in Berlin
sagte. Ein Überblick über Kernpunkte des Referentenentwurfs, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichteten auch das
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und weitere Medien darüber:

Beiträge I: Kommt es so wie im Entwurf, würde der Beitragssatz ab
1. Juli auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen und für Kinderlose
auf 3,75 Prozent. Das ergäbe für 2023 noch 3,15 Milliarden Euro extra

und von 2024 an jährliche Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro. Ob
weitere Zuschüsse aus dem Bundesetat kommen, ist offen, wie auch die
Union monierte. «Anderenfalls bleiben allein die Beitragszahler auf
den Kosten sitzen», warnte der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU).
Das Ministerium hielt sich auf Nachfrage bedeckt, die Verhandlungen
über den nächsten Haushalt laufen in der Bundesregierung aber gerade.

Beiträge II: Umzusetzen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
wonach Eltern mit mehreren Kindern besser gestellt werden müssen als
kleine Familien und Kinderlose. Der Entwurf sieht dazu vor, den
Kinderlosenzuschlag von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte anzuheben. So läge
der Gesamtbeitrag für sie dann bei 4,0 Prozent. Bei Familien könnten
beginnend mit dem zweiten Kind gestaffelte Abschläge vom regulären
Satz von künftig 3,4 Prozent kommen: Bei zwei Kindern wären es 3,25
Prozent, bei drei Kindern 3,1 Prozent, bei vier Kindern 2,95 Prozent.

Pflege zu Hause: Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll nun laut
Entwurf zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie Geld
für Sachleistungen. Pflegegeld wird als Unterstützung gezahlt, wenn
Pflegebedürftige nicht in Einrichtungen sind. Sie können es frei
verwenden, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad liegt es zwischen
316 und 901 Euro im Monat. Der Chef der Krankenkasse DAK, Andreas
Storm, nannte ein Fünf-Prozent-Plus «völlig inakzeptabel». Die
Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einem «Tropfen auf dem
heißen Stein» nach deutlich höheren Kostensteigerungen seit 2017.

Pflege im Heim: Für Bewohnerinnen und Bewohner gehen Zuzahlungen seit
Jahren nach oben - auch mit 2022 eingeführten Entlastungszuschlägen,
die mit der Pflegedauer steigen. Sie sollen laut Entwurf ab 1. Januar
2024 angehoben werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll dies
im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im
zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und
ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die
Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen
Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen Zahlungen
für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen dazu.

Dynamisierung: Vorgesehen ist auch ein Mechanismus, um Geld- und
Sachleistungen regelmäßig zu erhöhen. Zum 1. Januar 2025 soll laut
Entwurf ein Plus von fünf Prozent kommen. Zum 1. Januar 2028 sollen
die Leistungen dann «regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung
automatisch dynamisiert» werden.

Die weiteren Beratungen der Koalition könnten noch schwierig werden.
Die Grünen zeigten sich «enttäuscht» von dem Entwurf. Nötig wär
e es,
der Pflegeversicherung Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen
wie Corona-Kosten und Rentenbeiträge für Angehörige zu erstatten,
sagte Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink dem Redaktionsnetzwerk
Deutschland (Freitag). Finanzminister Christian Lindner (FDP) sei
zumindest zu schrittweisen Lösungen in der Pflicht. Das würde diesen
«deutlichen Beitragssprung» vermeiden. Auch der Spitzenverband der
gesetzlichen Kassen mahnte, gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen
könne man nicht allein den Pflegebedürftigen aufbürden.

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