Pflege-Entwurf: Höherer Beitrag ab Juli - Größere Entlastungen 2024 Von Sascha Meyer, dpa
Seit Jahren gehen die Pflegeausgaben steil nach oben, was auch
Millionen Familien belastet. Nun zeichnet sich ab, wie die Regierung
gegensteuern will. Ist beim Geld das letzte Wort schon gesprochen?
Berlin (dpa) - Angesichts stark steigender Kosten für die Pflege
sollen zusätzliche Entlastungen für Pflegebedürftige kommen - aber
auch höhere Beiträge. Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der
Pflegeversicherung und vorgesehener Leistungsanpassungen könnte der
Beitragssatz zum 1. Juli «moderat um 0,35 Prozentpunkte» angehoben
werden, wie aus einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums
hervorgeht. Derzeit liegt er bei 3,05 Prozent, für Menschen ohne
Kinder bei 3,4 Prozent. Geplant sind auch Änderungen je nach Zahl der
Kinder. Pflegebedürftige zu Hause und im Heim sollen 2024 finanzielle
Verbesserungen erhalten. Von Opposition und Krankenkassen kam Kritik.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Pflegereform für
dieses Jahr angekündigt und ließ schon erkennen, dass zum Finanzieren
von Leistungsverbesserungen auch höhere Beiträge nötig sein würden.
SPD, FDP und Grüne hatten im Koalitionsvertrag verabredet, den
Beitrag «moderat» anzuheben. Denn vielen der rund 4,9 Millionen
Pflegebedürftigen machen seit Jahren immer höhere Kosten zu schaffen.
Zuletzt verschärfte die Inflation die Lage. Und in der alternden
Gesellschaft kommen absehbar mehr pflegebedürftige Menschen dazu.
Über die Gesetzespläne laufen derzeit Abstimmungen in der Regierung,
wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag in Berlin
sagte. Ein Überblick über Kernpunkte des Referentenentwurfs, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst berichteten auch das
Redaktionsnetzwerk Deutschland und weitere Medien darüber:
Beiträge I: Kommt es so wie im Entwurf, würde der Beitragssatz ab
1. Juli auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen und für Kinderlose
auf 3,75 Prozent. Das ergäbe für 2023 noch 3,15 Milliarden Euro extra
und von 2024 an jährliche Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro.
Inwiefern auch höhere Steuergeldzuschüsse aus dem Bundesetat kommen,
ist vorerst offen, wie auch die Union monierte. «Anderenfalls bleiben
allein die Beitragszahler auf den Kosten sitzen», warnte der
Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU). Das Ministerium hielt sich dazu
auf Nachfrage bedeckt, die Haushaltsverhandlungen laufen gerade.
Beiträge II: Umzusetzen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
wonach Eltern mit mehreren Kindern besser gestellt werden müssen als
kleine Familien und Kinderlose. Der Entwurf sieht dazu vor, den
Kinderlosenzuschlag von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte anzuheben. So läge
der Gesamtbeitrag für sie dann bei 4,0 Prozent. Bei Familien könnten
beginnend mit dem zweiten Kind gestaffelte Abschläge vom regulären
Satz von künftig 3,4 Prozent kommen: Bei zwei Kindern wären es 3,25
Prozent, bei drei Kindern 3,1 Prozent, bei vier Kindern 2,95 Prozent.
Pflege zu Hause: Patientenvertreter fordern schon lange eine Anhebung
des Pflegegelds, das zuletzt 2017 erhöht worden war. Laut Entwurf
soll es nun zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie
Sachleistungsbeträge. Pflegegeld wird als Unterstützung überwiesen,
wenn Pflegebedürftige nicht in Einrichtungen sind. Sie können es frei
verwenden, etwa für Betreuungspersonen. Je nach Pflegegrad liegt es
laut Ministerium zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Der Chef der
Krankenkasse DAK, Andreas Storm, nannte ein Fünf-Prozent-Plus beim
Pflegegeld «völlig inakzeptabel». Das lasse den notwendigen Respekt
vor Pflegebedürftigen und der Leistung ihrer Angehörigen vermissen.
Pflege im Heim: Für Bewohnerinnen und Bewohner gehen Zuzahlungen seit
Jahren nach oben - auch mit 2022 eingeführten Entlastungszuschlägen,
die mit der Pflegedauer steigen. Sie sollen laut Entwurf ab 1. Januar
2024 angehoben werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll dies
im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im
zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und
ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die
Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen
Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen Zahlungen
für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen dazu.
Dynamisierung: Vorgesehen ist im Entwurf auch ein Mechanismus, um
Geld- und Sachleistungen regelmäßig anzupassen, sprich zu erhöhen.
Zum 1. Januar 2025 soll demnach ein Plus von fünf Prozent kommen. Zum
1. Januar 2028 sollen die Leistungen dann «regelhaft in Anlehnung an
die Preisentwicklung automatisch dynamisiert» werden - unter anderem
orientiert an der Inflationsrate von drei Vorjahren.
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