894 Anträge wegen «Impfschäden» - bislang nur 41 anerkannt

Düsseldorf (dpa/lnw) - Wegen mutmaßlicher Impfschäden sind in
NRW bislang 894 Anträge auf Entschädigung eingegangen. Nur 41 wurden

bislang auch anerkannt, wie aus einem noch unveröffentlichten
Papier des Gesundheitsministeriums für den Landtag hervorgeht. Mit
695 Anträgen ist der Großteil demnach aber auch noch in der Prüfung.


Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der
AfD-Fraktion hervorgeht, führen die Antragssteller von «leichten
allergischen Reaktionen bis hin zu schweren neurologischen
Erkrankungen» verschiedenste Symptome als Impfschäden ins Feld. Eine
Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte auf dpa-Anfrage, dass
drei der Anträge nach Todesfällen nach einer Corona-Impfung gestellt
worden seien. Alle habe man bewilligt.

«Es ist in jedem Einzelfall bedauerlich, wenn Menschen nach einer
Impfung unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Das Risiko einer
schwerwiegenden unerwünschten Wirkung nach einer Covid-19-Impfung ist
jedoch nach Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sehr
gering», betonte das Gesundheitsministerium.

Die für Anträge wegen Impfschäden zuständigen Landschaftsverbände

Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) wiesen daraufhin, dass bis
Anfang Januar in NRW mehr als 43 Millionen Corona-Impfungen
vorgenommen wurden. Im Verhältnis dazu seien die Antragszahlen extrem
gering. Dass viele Fälle noch nicht entschieden seien, liege an den
umfangreichen Ermittlungen nach jedem Antrag. «Die Prüfungsdauer kann
je Einzelfall somit stark variieren und reicht von sechs Monaten bis
deutlich länger», so ein Sprecher des LVR.