52 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen - «Zwei Innovationen»

Die Sozialwahl findet im Vergleich zu anderen Wahlen in Deutschland
keine so große Beachtung. In diesem Jahr gibt es aber Besonderheiten
- und die könnten die Sozialwahl 2023 zum Vorbild für andere Wahlen
werden lassen.

Berlin (dpa) - Rund 52 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und
Rentner können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai die
Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Mit der Sozialwahl wird
aus Sicht der Verantwortlichen Neuland betreten, wie der
Bundeswahlbeauftragte, der langjährige CDU-Abgeordnete Peter Weiß,
der Deutschen Presse-Agentur sagte. Denn Geschlechterquoten und der
geplante Modellversuch für eine Online-Wahlmöglichkeit seien «zwei
Innovationen» der Sozialwahl 2023.

Bei den Sozialwahlen werden Mitglieder der Verwaltungsräte der
gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der
gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen bestimmt. Ab diesem
Montag erhalten mehr als 30 Millionen Rentenversicherte und Rentner
Wahlvorankündigungsschreiben und Info-Flyer zur Wahl.

Die  Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula
Roßbach, warb denn auch für die Sozialwahl. «Vielen ist gar nicht
bewusst, welche wichtige Rolle die Selbstverwaltung spielt», sagte
Roßbach der dpa in Berlin. Bei der Sozialwahl wählen Beitragszahler
und Rentner «ihre Selbstverwaltung», wie Roßbach sagte. Über die
Selbstverwaltung und die Sozialwahl gestalteten die Beitragszahler
die Rentenversicherung mit.

So laufen laut Roßbach zum Beispiel alle Verwaltungsentscheidungen,
mit denen die Menschen nicht einverstanden sind, über einen
Widerspruchsausschuss. «Hier treffen Vertreter der Versicherten und
der Arbeitgeber die Entscheidungen über den Widerspruch.» Die
Selbstverwaltung achte zudem darauf, dass die Verwaltung rechtlich
saubere Entscheidungen treffe - etwa über die Zahlung einer Reha oder
einer Erwerbsminderungsrente. «Sie gestaltet Reha-Angebote der
Rentenversicherung konkret aus», sagte Roßbach weiter.

Etwa bei Long-Covid-Rehas sei die Selbstverwaltung maßgeblich
gewesen, um rasch die nun bestehenden Reha-Angebote der
Rentenversicherung einzuführen. Wichtige Forschungsarbeit sei
ebenfalls durch die Selbstverwaltung angestoßen worden. Teil der
Selbstverwaltung seien auch die rund 4500 ehrenamtlichen
Versichertenberaterinnen und -berater der Rentenversicherung.

Ein Stück weit Vorbildcharakter könnte die Sozialwahl 2023 nach
Einschätzung des Wahlbeauftragten Weiß bekommen. Er teilte mit, dass
bei der Krankenversicherung die fünf großen Ersatzkassen dieses Mal
einen Modellversuch für eine Online-Wahl starten wollen. Bisher
handelte es sich um reine Briefwahlen. Bei einer internen Sitzung
Ende Februar entscheide sich, ob der Modellversuch tatsächlich
stattfinden werde. Derzeit laufen noch Prüfungen und Vorbereitungen.
«Wenn die Online-Wahl ein Erfolg wird, könnte das Vorbild für andere

Wahlen in Deutschland sein», sagte Weiß. Er nannte unter anderem
Kommunalwahlen für mögliche künftige Online-Verfahren.

Weiß wies zudem auf die Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten
hin, die nun erstmals für die Selbstverwaltungen der Krankenkassen
eingeführt wurde. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt
die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. Weiß teilte aber mit, dass
bei der Rentenversicherung viele Frauen auf den Listen stünden, auch
bei der Arbeitgeberseite. «Die Geschlechterquote tritt etwas los,
auch als Soll-Bestimmung», sagte der CDU-Mann.

Die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen ist traditionell niedrig.
Bei der jüngsten Sozialwahl 2017 lag sie bei etwa rund einem Drittel.
Roßbach sagte: «Um die Wahlbeteiligung weiter zu steigern, werden wir
deutlich auf die Aufgaben und auf den Service der Selbstverwaltung
für die Wahlberechtigten hinweisen.»

Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen bis 11. Mai nicht erhalten
haben, sollen laut geltenden Vorgaben bis spätestens 19. Mai einen
Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen.

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