Lauterbach will dauerhafte unabhängige Patientenberatung sichern

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf
eine dauerhaft gesicherte Orientierungshilfe für Patientinnen und
Patienten in Fragen der medizinischen Versorgung. Wichtig sei dies
etwa für Menschen, die keine Verwandten hätten und darauf angewiesen
seien, sich irgendwo Informationen einholen zu können, sagte der
SPD-Politiker am Donnerstag im Bundestag bei der ersten Lesung eines
Gesetzentwurfs für eine Reform der «Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland». Diese solle unabhängig von wirtschaftlichen Interessen
und Interessenskonflikten arbeiten und dauerhaft finanziert werden.

Die vom Kabinett auf den Weg gebrachten Pläne sehen vor, die noch als
gemeinnützige Gesellschaft aufgestellte Anlaufstelle in eine Stiftung
bürgerlichen Rechts umzuwandeln. Sie soll beim Spitzenverband der
gesetzlichen Krankenversicherungen errichtet werden und Anfang 2024
die Arbeit aufnehmen. Finanziert werden soll sie mit 15 Millionen
Euro jährlich von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Verbände der Kassen hatten gegen diese Pläne protestierten.

In dem Gesetz geregelt werden sollen auch angekündigte Verbesserungen
bei der Bezahlung zuletzt stark belasteter Kinderarztpraxen, wie
Lauterbach erläuterte. Konkret sollen 49 Millionen Euro nachträglich
für zusätzlich erbrachte Leistungen bezahlt werden. Zudem sollen
Kinderärztinnen und Kinderärzte als erste Fachgruppe komplett aus dem
Vergütungssystem mit Budget-Obergrenzen herausgenommen werden.

Daneben soll das Gesetz wie angekündigt auch eine «unvertretbare,
medizinisch unnötige Diskriminierung» homosexueller Männer bei
Blutspenden beseitigen, wie Lauterbach sagte. Für sie sollten künftig
gleiche Regeln wie für andere gelten. Die bestehende Richtlinie sieht
Unterscheidungen vor, was das «Übertragungsrisiko für durch Blut
übertragbare schwere Infektionskrankheiten» betrifft. Demnach werden
Männer, die Sex mit Männern haben, nach Sexualkontakt mit einem neuen
oder mehr als einem Partner für vier Monate von Spenden zurückstellt.
Bei Sex zwischen Frau und Mann wird für vier Monate nur
zurückgestellt, wer «häufig wechselnde Partner/Partnerinnen» hat.