Sorge um Schutz von Patientendaten - Arzt klagt gegen Honorarabzug

München (dpa/lby) - Das Sozialgericht München befasst sich am
Donnerstag (10.00 Uhr) mit Honorarkürzungen für Ärzte, die sich gegen

die elektronische Weitergabe von Patientendaten wehren. Der Augenarzt
Gernot Petzold aus Kulmbach wendet sich mit seiner Klage gegen den
Abzug von einem bis 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung. Hintergrund ist
nach seinen Worten die Sorge um die ärztliche Schweigepflicht und die
Sicherheit der Patientendaten. Es gehe um eine Musterklage, sagt
Petzold, der im Vorstand des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV)
sitzt. Beklagt ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB).

Seit einigen Jahren sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet,
sich an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen,
über die Patientendaten zentral verteilt werden. Damit könnten nach
Petzolds Angaben Personen Zugang zu den Daten haben, die nicht der
ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Das Persönlichkeitsrecht der
Patienten sei verletzt. Nach unterschiedlichen Angaben haben sich
deshalb Hunderte Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern nicht an die
Telematikinfrastruktur angeschlossen und müssen jedes Quartal einen
Honorarabzug hinnehmen.

Das Sozialgericht München hatte nach Angaben einer Sprecherin im
vergangenen November eine ähnlich lautende Klage eines Zahnarztes
abgewiesen. Weitere Klagen sind anhängig, auch bei anderen
Sozialgerichten. Man gehe davon aus, dass hier höchstrichterlich vom
Bundessozialgericht entschieden werden müsse, sagte die Sprecherin.
Es gehe um grundsätzliche Fragen, etwa ob die gesetzlichen Grundlagen
der Verpflichtung mit höherrangigem Recht wie dem Grundgesetz und der
Datenschutzgrundverordnung vereinbar seien.