Konflikt um OP-Streik der HNO-Ärzte spitzt sich zu

Berlin/München (dpa) - Ein Aufruf zu einem Operations-Streik stößt
nach Angaben des Deutschen Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohrenärzte
auf breite Unterstützung bei den Medizinern. Mit dem Aufruf will der
Berufsverband gegen eine seiner Ansicht nach zu geringe Bezahlung
bestimmter OPs protestieren. Eine Umfrage habe gezeigt, dass mehr als
85 Prozent der HNO-Ärzte unter anderem Eingriffe bei Kindern, die als
Polypen-Operation bekannt sind, nicht mehr vornehmen wollen, erklärte
der Verband am Montag.

Vorangegangen war eine Neuordnung der Honorare durch die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Der Dachverband, der für
alle Finanzfragen bei der Versorgung von Kassenpatienten zuständig
ist, hatte im Dezember festgelegt, dass für bestimmte Eingriffe nur
noch rund 107 statt vorher 111 Euro fließen. Gleichzeitig wurden
andere OPs aufgewertet. Insgesamt steige das Honorarvolumen beim
ambulanten Operieren im HNO-Bereich um 2,3 Prozent, rechnet die KBV
in einem Brief an den HNO-Berufsverband vor, der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung spricht
deshalb von einem «innerärztlichen Verteilungskonflikt».
Verbandssprecher Florian Lanz sagte der dpa, für den Streikaufruf des
HNO-Verbandes habe er «null Verständnis». Die HNO-Ärzte pickten sic
h
einzelne Punkte aus einem Honorarpaket heraus: «Sie nehmen Kinder in
Geiselhaft, um mehr Geld aus dem Portemonnaie der Beitragszahlerinnen
und Beitragszahler zu bekommen», sagte Lanz.

Der HNO-Verband weist die Kritik der Kassen zurück. Einzelne OPs
ließen sich mittlerweile nicht mehr kostendeckend erbringen,
kritisiert der bayerische Landeschef Bernhard Junge-Hülsing. Und es
gehe nicht nur um einzelne Honorare: «Wir weisen seit mehr als 15
Jahren darauf hin, dass insbesondere Kinder-Operationen insgesamt zu
schlecht vergütet sind.»

Der HNO-Berufsverband sieht auch die Rechtsprechung auf seiner Seite.
Ärzte könnten nicht gezwungen werden, bestimmte Leistungen
anzubieten, wenn die Vergütung nicht mehr angemessen ist. Das habe
das Bundessozialgericht mehrfach bestätigt. Deswegen bleibe der
Aufruf, bestimmte OPs nicht mehr anzubieten, so lange bestehen, bis
es deutlich mehr Geld gibt, kündigt der Verband an.

Die Kassen halten diese Argumentation für falsch. Wer eine
Kassenzulassung hat, verpflichte sich, alle gesetzlich Versicherten
umfassend zu behandeln, betont Kassenverbandssprecher Lanz. Wenn
Patienten abgewiesen werden, sollten sie sich deshalb bei ihrer
Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.

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