Kennzeichnungsmängel bei Nahrungsergänzungsmitteln festgestellt

Rostock (dpa/mv) - Das Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat
Nahrungsergänzungsmittel untersucht und dabei Kennzeichnungsmängel
festgestellt. «Etwas mehr als ein Drittel, konkret 35 Proben,
erfüllten die rechtlichen Anforderungen an ein
Nahrungsergänzungsmittel aus verschiedenen Gründen nicht und mussten
beanstandet werden», sagte der Direktor der Behörde, Stephan
Goltermann, am Montag in Rostock. Die Hauptgründe waren demnach
diverse Kennzeichnungsmängel.

Den Angaben zufolge wurden zwischen 2020 und Ende 2022 insgesamt 102
Proben von Nahrungsergänzungsmitteln wie Algenpräparate oder
Pflanzenextrakte untersucht. Besonders problematisch sind laut
Goltermann unzulässige Angaben, die auf Gesundheit und Krankheiten
Bezug nehmen. Angaben wie «Mariendiestel kann die Funktion der Leber
stärken» seien verboten, mit ihnen dürfe nicht geworben werden.

Darüber hinaus führt der Direktor des LALLF die fehlende
Harmonisierung der Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in der
EU sowie das nicht vorgeschriebene Prüf- und Zulassungsverfahren vor
der Markteinführung als problematisch an. Goltermann rät daher: «Wer

sie konsumieren möchte, sollte möglichst nur Produkte von
vertrauenswürdigen Anbietern beziehen und die Einnahme mit seinem
Arzt besprechen».

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