Geflügelpest - Hamburg erlässt stadtweit Stallpflicht für Geflügel

Hamburg (dpa/lno) - Wegen mehrerer Geflügelpestfälle hat Hamburg
stadtweit eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Sie gelte von
kommenden Dienstag an, teilte die Verbraucherschutzbehörde am Freitag
mit. Die Stallpflicht betreffe Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere

dürfen den Angaben zufolge bis auf weiteres nur in geschlossenen
Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden.
Die Stallpflicht gelte unabhängig von Art oder Größe der Haltung,
also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohten Bußgelder.

Das Friedrich-Loeffler-Institut habe jüngst in Hamburg elf Fälle der
hochansteckenden Geflügelpest bestätigt. Die Funde verteilten sich
über das gesamte Stadtgebiet. Durch die Stallpflicht soll das Risiko,
dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift, deutlich gesenkt
werden. Sollte es dennoch einen Ausbruchs in einem Bestand geben,
müssen die betroffenen Tiere getötet werden, erklärte die Behörde.


Zum Schutz der Geflügelbestände sei es zudem verboten, Tiere in
Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen.
Dies gelte auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel.

Die Behörde rief die Bevölkerung auf, die Funde toter Vögel wie
Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern
Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden.
Die gemeldeten Vögel würden dann eingesammelt und untersucht. Nur so
lasse sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben
sei.