Strafe und Berufsverbot gegen Ärztin wegen zig falscher Maskenatteste
Auf Zuruf soll eine Ärztin Tausende Atteste zur Befreiung von der
Maskenpflicht erstellt und damit viel Geld verdient haben. Das
Amtsgericht Weinheim hat den Fall nun abgeschlossen.
Weinheim (dpa/lsw) - In einem der größten Prozesse wegen falscher
Maskenatteste während der Corona-Pandemie hat ein Gericht eine Ärztin
zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt
- es geht um mehr als 4000 Fälle. Zudem verhängte es laut der
Direktorin des Amtsgerichts Weinheim am Montag ein vorläufiges
Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28 000 Euro eingezogen werden.
Darüber hinaus verurteilte das Gericht eine Angestellte zu einer
Geldstrafe. Mehr als 100 Menschen hatten vor dem Prozess in der Nähe
von Mannheim demonstriert. Sie hielten Schilder unter anderem mit der
Aufschrift «Die Würde des Menschen ist angetastet! Wann erhebt ihr
euch?».
Bei dem eingezogenen Geld handelt es sich nach Angaben des Gerichts
um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den
Empfängern eingenommen habe. Bundesweit hätten Menschen entsprechende
Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht
hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt
hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. «Der
Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine
medizinische Maßnahme», heißt es in der Mitteilung.
Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau
«von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und
mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie
ihre Anstellung aufgegeben hätte». Daher befand es eine Geldstrafe
von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro als ausreichend und sah von einer
Freiheitsstrafe auf Bewährung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der
Anklagebehörde die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im
Rhein-Neckar-Kreis. Die 59-Jährige halte die gesetzlich gebotenen
coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und
verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines
Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf
Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen, hieß
es. Sie habe sich dazu auch vor Gericht bekannt.
Die Frau wurde von dem Rechtsanwalt Ivan Künnemann vertreten, der
auch als Bevollmächtigter des umstrittenen Arztes Bodo Schiffmann
Anschuldigungen zurückgewiesen hatte, der Hals-Nasen-Ohrenarzt habe
Menschen ohne Untersuchung von der Maskenpflicht befreit. Unter
anderem wegen dieser Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg
gegen den bekannten Sinsheimer Impfgegner Anklage erhoben. Auch seine
Frau ist wegen des Ausstellens falscher Atteste beschuldigt.
Die 47-jährige Mitarbeiterin der Ärztin wurde von der Heidelberger
Rechtsanwältin Beate Bahner verteidigt, einer bekannten Kritikerin
der Corona-Politik. Sie warnte vor den medizinischen Risiken für
Geimpfte und rechtlichen Konsequenzen für impfende Ärzte. Die
Fachanwältin für Medizinrecht war auch in mehreren Verfahren beim
Verwaltungsgerichtshof gegen die baden-württembergische
Corona-Verordnung vorgegangen - stets ohne Erfolg. Auch mit einem
Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen
aller 16 Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht war sie
gescheitert.
Zweimal war die Weinheimer Verhandlung auf Wunsch der Verteidigung
verschoben worden. Für den letzten Termin am 12. Dezember hatten die
Verteidiger geltend gemacht, verhandlungsunfähig zu sein und Atteste
nachgereicht.
Mitte November 2022 war ein Arzt vom Landgericht Passau wegen
Ausstellens falscher Masken-Atteste für nicht untersuchte Schulkinder
in 24 Fällen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer
Geldauflage in Höhe von 50 000 Euro verurteilt worden. Damit blieben
die Richter in dem Berufungsprozess unter der Forderung des
Staatsanwaltes nach einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung
sowie einem zeitweisen Berufsverbot.
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