EuGH: Kein Schadenersatz für kranke Menschen wegen Luftverschmutzung
Luxemburg (dpa) - Wer wegen verschmutzter Luft krank geworden ist,
kann vom Staat keinen Schadenersatz verlangen. Das entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg
(Rechtssache C-61/21). Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität
verleihen dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadenersatz führen
könnten, wie die Richter mitteilten. Bürgerinnen und Bürger müssen
jedoch erreichen können, dass nationale Behörden Maßnahmen für
saubere Luft ergreifen.
Hintergrund ist die Klage eines Parisers. Er verlangt vom
französischen Staat 21 Millionen Euro Schadenersatz, weil die
zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum seine Gesundheit
geschädigt habe. Seiner Ansicht nach muss der Staat haften, weil er
nicht dafür gesorgt habe, dass EU-weite Grenzwerte eingehalten
werden. Die Generalanwältin am EuGH folgte in ihren Schlussanträgen
vor einigen Monaten dieser Ansicht. Sowohl Frankreich als auch
Deutschland wurden in der Vergangenheit vom EuGH gerügt, weil die
Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid überschritten
wurden.
Der EuGH teilte die Ansicht seiner Gutachterin jedoch nicht und
verneinte nun einen Anspruch auf Schadenersatz. Die
Luftqualitätsrichtlinien verpflichteten zwar die EU-Staaten, für
saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen dienten jedoch dem
allgemeinen Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt
zu schützen.
Einzelnen Bürgern würden dadurch keine Rechte zugewiesen. Daher müsse
der Staat seine Bürger auch nicht entschädigen. Die EU-Länder könnt
en
aber unter Umständen nach nationalen Vorschriften haftbar sein. Das
schloss der EuGH ausdrücklich nicht aus. Außerdem erinnerte er daran,
dass Einzelpersonen das Recht haben müssen, von den Behörden
Maßnahmen zu erstreiten. Dazu zählt zum Beispiel ein
Luftreinhaltungsplan.
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