Hinweisgeber-Gesetz: Meldungen zu mangelnder Verfassungstreue

Berlin (dpa) - Über das geplante «Whistleblower-Gesetz» der
Bundesregierung soll voraussichtlich noch diese Woche im Bundestag
abschließend beraten werden - und zwar in leicht veränderter Form.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus
Koalitionskreisen. Neu ist beispielsweise, dass Hinweisgeber
«Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die

Pflicht zur Verfassungstreue darstellen», melden können, und zwar
auch dann wenn es sich nicht um Straftaten handelt.

«Wir wollen, dass verfassungsfeindliche Tendenzen bei Beamten nicht
erst herauskommen, wenn ein Umsturz mit Waffen geplant ist», sagte
der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne). Hinweisgeber könnten nun
dabei helfen, diese rechtzeitig zu erkennen. Dies sei auch vor dem
Hintergrund der jüngsten Großrazzia in der «Reichsbürger»-Szene d
ie
richtige Antwort.

Erleichtert werden sollen anonyme Hinweise. In der neuen Fassung des
Gesetzentwurfs, mit dem sich der Rechtsausschuss an diesem Mittwoch
befasst, heißt es, dafür seien «Meldekanäle vorzuhalten, welche die

anonyme Kontaktaufnahme und die für die hinweisgebende Person anonyme
Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und interner
Meldestelle ermöglichen». Transparency International hatte in einer
Anhörung des Ausschusses gemahnt, die Anonymität werde durch die
Vorgaben des Entwurfs in der ursprünglichen Fassung nicht ausreichend
geschützt.

Die Pflichten zur Wahrung der Verschwiegenheit durch Ärzte,
Zahnärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe sollen
bestehen bleiben. Eine Ausnahme soll es für Tierärzte geben, soweit
es um Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Schutz von gewerblich
gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztieren geht.

Der Entwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, dass Menschen, die
Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken, besser vor
Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien geschützt werden. Mit
dem Hinweisgeberschutzgesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt
werden. Die Hinweise können etwa Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben

oder gegen Vorschriften zur Lebenssicherheit sein.

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für jeden
Hinweisgeber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle zu
wenden, will Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Möglichkeit
schaffen, beim Bundesamt für Justiz vorstellig zu werden. Dafür soll
eine neue Stelle für externe Meldungen eingerichtet werden.

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