Ersatzkassen bieten künftig Übergangspflege im Krankenhaus an
Dresden (dpa/sn) - Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt
sollen Patientinnen und Patienten in Sachsen in Zukunft eine
Übergangspflege in Anspruch nehmen können. Darauf haben sich die
Ersatzkassen und die Krankenhausgesellschaft geeinigt, wie der
Verband der Ersatzkassen am Dienstag in Dresden mitteilte. Die
Leistung soll demnach in Anspruch genommen werden können, wenn eine
Pflege zuhause oder eine Kurzzeitpflege nach dem
Krankenhausaufenthalt nicht sichergestellt werden kann.
Patientinnen und Patienten würden dann für bis zu zehn Tage in der
Klinik weiterversorgt und behandelt. Dies umfasse unter anderem die
Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie das
Entlassmanagement, hieß es. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023
in Kraft.
Der Verband der Ersatzkassen vertritt die Interessen von
Krankenkassen. Diese zählen gemeinsam rund 28 Millionen Versicherte
in Deutschland, davon 769 000 Sächsinnen und Sachsen.
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