Bayern lässt die Masken im ÖPNV fallen

Die Gesichtsmaske ist eines der Symbole der Corona-Pandemie. In
Bayern fällt die Maskenpflicht nun im öffentlichen
Personennahverkehr. Die Neuerung ist auch Ergebnis politischer
Ränkespiele.

München (dpa) - Eine der letzten Bastionen im Kampf gegen die
Übertragung von Corona-Infektionen ist gefallen: Bayern schafft vom
10. Dezember an als eines der ersten Bundesländer die Maskenpflicht
im Öffentlichen Personennahverkehr ab. Diese sei aufgrund der
aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen und zum
Schutz vor Corona nicht mehr verhältnismäßig, sagte
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag nach dem
Beschluss im Kabinett. Zum Schutz vor anderen Erkrankungen wie
Influenza oder dem RS-Virus sei eine Maskenverpflichtung aus
rechtlichen Gründen nicht möglich.

Ab dem 10. Dezember gibt es somit nur noch eine Empfehlung zum Tragen
der Masken in Bus und Bahn. In Fernverkehrszügen ist die Maske
dagegen weiterhin verpflichtend. Auch Sachsen-Anhalt entschied sich
am Dienstag für den Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV. In anderen
Bundesländern sollen die entsprechenden Verordnungen erst noch
auslaufen - in Schleswig-Holstein etwa zum Jahresende, in Hessen im
April. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten am Montag
keinen einheitlichen Kurs für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen
gefunden - die Folge ist erneut ein Flickenteppich aus
unterschiedlichen Regelungen.

Der Vorschlag für die Abschaffung in Bayern stammte von
Gesundheitsminister Klaus Holetschek und basiere auf einer Initiative
von Ministerpräsident Markus Söder (beide CSU). In Bayern seien die
Corona-Infektionszahlen seit langem am niedrigsten in ganz
Deutschland, beim Vorgehen orientiere man sich am Beispiel
Österreichs. Künftig gelte verstärkt die Eigenverantwortung.
Treibende Kraft sollen innerhalb der Staatsregierung aber die Freien
Wähler gewesen sein.

SPD-Politiker in Bund und Land kritisierten die Entscheidung. Es gebe
keine vernünftige Begründung, denn die Lage in den Kliniken und
Arztpraxen sei alles andere als entspannt, die Inzidenzen hätten
schon lange keine Aussagekraft mehr», bemängelte die bayerische
SPD-Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann. Das Robert Koch-Institut
empfehle weiter die Maske. «Es geht offenbar mehr um Symbole auf dem
politischen Basar zwischen CSU und Freien Wählern und um das Motto:
«Hauptsache gegen Berlin»», sagte Waldmann.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: «Ich bin
einfach nicht davon überzeugt.» Er verwies auf die Probleme mit dem
RS-Virus und eine bevorstehende, ansteckendere Virusvariante bei
Corona. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen begrüßte
die Lockerung in Bayern und Sachsen-Anhalt. «Hoffe, dass dieser
Entschluss bald auch bundesweit Schule macht», schrieb Lindner auf
Twitter. Zustimmung kam auch vom Verband der Verkehrsunternehmen.

Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus
hatte Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen
von Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem
Abklingen der Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht
schrittweise zurückgenommen. Der Öffentliche Nahverkehr, wo es häufig

zu Gedränge in Bussen und Bahnen und Körperkontakten unter Fahrgästen

kommt, ist bisher noch eine der letzten öffentlichen Situationen, in
denen Masken in Bayern vorgeschrieben sind.

Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt
in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt
hatten sich die Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung
eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht.
Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben
oder sogar ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase
nicht nur gegen die Übertragung von Coronaviren schützt, sondern auch
gegen andere Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden
Influenza-Viren oder das RS-Virus bei Kindern.

Söder hatte bereits vor Wochen als denkbare Zeitpunkte zuletzt Mitte
Dezember oder Anfang des nächsten Jahres genannt - vorausgesetzt,
dass die Corona-Zahlen «halbwegs stabil» bleiben und es bis dahin
keine neuen Mutationen gebe. Da am 9. Dezember die aktuelle Fassung
der bayerischen Infektionsschutzverordnung ausläuft, in der bisher
auch die Maskenpflicht im Nahverkehr geregelt ist, war eine
Neuregelung notwendig.

Während die Bundesländer über eine Maskenpflicht im Nahverkehr selbst

entscheiden können, ist für den Fernverkehr der Bund zuständig. Nach

dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt dort die
Maskenpflicht noch bis April 2023. Die bayerische Staatsregierung
kritisiert seit längerem, dass die Maskenpflicht im Flugzeug zwar
abgeschafft wurde, dass sie im Fernverkehr aber nach wie vor gilt.