15 Corona-Impfschäden in Niedersachsen anerkannt - Keine in Bremen

In Niedersachsen und Bremen sind Millionen Corona-Schutzimpfungen
verabreicht worden. Nur ein Bruchteil der Geimpften meldet nach
solchen Impfungen dauerhafte Impfschäden, noch weniger werden von
Behörden anerkannt.

Hannover/Bremen (dpa/lni) - Seit Beginn der Schutzimpfungen gegen das
Coronavirus vor fast zwei Jahren sind in Niedersachsen bislang 15
Impfschäden anerkannt worden, in Bremen gibt es keinen Fall. Das
teilten die zuständigen Behörden auf Anfrage mit. Demnach wurden in
Niedersachsen beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und
Familie bis November 386 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens
im Zusammenhang mit Corona-Impfungen gestellt. In Bremen gingen nach
Angaben des Sozial-Ressorts beim Amt für Versorgung bis Ende Oktober
38 Anträge ein. Wer einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch
eine empfohlene Impfung erleidet, hat Anspruch auf Versorgung nach
Regeln des Bundesversorgungsgesetzes. Dafür muss die
Gesundheitsstörung als Impfschaden anerkannt sein.

Die Anträge machen nur einen Bruchteil der insgesamt verabreichten
Impfungen aus. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in
Niedersachsen bislang rund 19,3 Millionen Impfungen verabreicht
worden, in Bremen 1,8 Millionen. Rund 6,4 Millionen Niedersachsen
sind mindestens einmal geimpft. In Bremen sind es rund 621 000.

Die geltend gemachten gesundheitlichen Schäden sind nach Angaben der
Behörden vielfältig. Demnach reicht die Bandbreite von allgemeiner
Schwäche, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, Migräne und
schmerzhaften Rötungen bis hin zu Schlaganfällen und Lungenembolien.
In Bremen wurden drei Anträge von Hinterbliebenen gestellt. Das
niedersächsische Landesamt für Soziales kann keine Angaben machen, ob
Betroffene oder Hinterbliebene die Anträge stellten.

Für die Anerkennung reicht laut den Behörden, wenn ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden «wahrscheinlich»
sei. Es muss also nicht nachgewiesen werden, dass der Schaden
ausschließlich durch die Impfung entstanden sein kann. «Geprüft wird

zunächst, ob es einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem
erstmaligen Auftreten einer Gesundheitsstörung und der Impfung gibt»,
teilte ein Sprecher des Bremer Sozial-Ressorts mit. Außerdem werten
Ärztinnen und Ärzten die Gesundheitsdaten und wissenschaftliche
Studien aus. Sie prüfen auch, ob eine Gesundheitsstörung bei Menschen
nach einer Impfung häufiger auftritt als bei Menschen ohne Impfung.

Als Hauptgrund für die Ablehnung der Anträge führt das
niedersächsische Landesamt an, dass Zusammenhänge zwischen Impfungen
und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen meist fehlten. In
einigen Fällen würden Anträge auch abgelehnt, da Unterlagen oder
Gutachten fehlten, teilte die Bremer Sozialbehörde mit.

Insgesamt sind anerkannte Impfschäden, etwa auch nach anderen
Impfungen wie etwa Masern, gering. In Bremen gibt es zurzeit 15
Fälle, in denen ein Impfschaden anerkannt ist. In neun Fällen davon
liegt die Impfung mehr als 40 Jahre zurück. In Niedersachsen wurden
vor der Corona-Pandemie 2019 zuletzt 15 Anträge gestellt, keiner
wurde bewilligt.

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