Mehrere Jahre Haft für falsche Impfnachweise aus der Apotheke

Mehr als 1000 Corona-Impfzertifikate soll eine Mitarbeiterin einer
Münchner Apotheke mit ihrem Bekannten gefälscht haben - damit dieser
sie im Darknet verkaufen kann. Nun gibt es ein Urteil.

München (dpa) - Wegen mehr als 1000 Fällen falscher
Corona-Impfnachweise ist eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke
zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für einen ebenfalls
angeklagten Bekannten der Frau, der die Impfzertifikate verkauft
haben soll, verhängte das Landgericht München I am Freitag eine
Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das
Infektionsschutzgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über
mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht hatte.
Diese bot der 37-Jährige demnach im Darknet zum Verkauf an, insgesamt
soll er so mehr als 130 000 Euro eingenommen haben. Die 53 Jahre alte
Apothekenmitarbeiterin und der 37-Jährige hätten eine kurze Affäre im

Jahr 2017 gehabt und danach eine toxische Beziehung geführt. Die Frau
habe immer wieder versucht, sich die Zuneigung des Mannes durch
finanzielle Gefallen zu sichern.

Dass die Apothekenmitarbeiterin eine niedrigere Haftstrafe bekam als
ihr Komplize, lag nach Angaben des Gerichts auch an ihrem
frühzeitigen Geständnis. «So gehört sich das», sagte der Vorsitze
nde
Richter in seiner Urteilsbegründung. Der 37-Jährige sei dagegen mit
höherer krimineller Energie vorgegangen und habe finanziell allein
von den systematischen Fälschungen profitiert.

Das Gericht verurteilte den Mann auch dazu, noch knapp 100 000 Euro
von seinen Einnahmen zurückzuzahlen. Dokumente gefälscht hatte er
nach Auffassung des Gerichts zudem schon vor dem Verkauf der
Impfzertifikate. Weil er sich mit gefälschten Zeugnissen und
Zertifikaten Jobs als Mediengestalter erschlichen hatte, verurteilte
ihn das Landgericht auch wegen Betrugs.

Die ersten gefälschten Impfnachweise soll die verheiratete 53-Jährige
unentgeltlich für den Mann und dessen damalige Verlobte ausgestellt
haben. Im Anschuss daran habe das Duo gemeinsam den Entschluss
gefasst, die Impfzertifikate zu gewerblichen Zwecken zu fälschen.
Dafür hätten die beiden einen Computer in der Apotheke genutzt, in
der die Frau angestellt war.

Während die Staatsanwaltschaft hervorhob, dass die Angeklagten sich
zur Hochphase der Pandemie anders als «99 Prozent aller Menschen»
über Corona-Beschränkungen hinweggesetzt und mit ihren Fälschungen
die Gesundheit anderer gefährdet hätten, spielte die Verteidigerin
des 37-Jährigen diese Gefahr herunter. Die Lockdowns seien
unverhältnismäßig gewesen, der Schutz durch die Impfung fraglich,
auch Geimpfte lägen mit Corona in Krankenhäusern, sagte die
Rechtsanwältin in ihrem Plädoyer.

Ebenso wie der Anwalt der 53-Jährigen hatte sie am Freitag eine
Bewährungsstrafe für ihren Mandanten gefordert. Die
Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf vier Jahre und zehn Monate Haft
für den 37-Jährigen sowie vier Jahre Haft für die Apothekerin
plädiert.