Corona-Schutzfonds - AfD-Landtagsfraktion vor Gericht mit Teilerfolg

Die AfD-Landtagsfraktion erzielt vor dem Landesverfassungsgericht mit
einer Klage bezüglich des Corona-Schutzfonds einen Teilerfolg.
Bestimmte Einwände wurden aber gar nicht erst verhandelt.

Greifswald (dpa/mv) - Nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts
haben gesetzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Corona-Schutzfonds
die Rechte der Schweriner Landtagsabgeordneten verletzt. Damit gab
das Gericht in Greifswald am Donnerstag einer Klage der
AfD-Landtagsfraktion und ihrer Abgeordneten zum Teil Recht. Es ging
dabei unter anderem um die Kritik, die Mitbestimmung der
Parlamentarier werde in Haushaltsfragen beschnitten.

Im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts vom Dezember 2020 war der
MV-Schutzfonds von 700 Millionen auf 2,85 Milliarden Euro aufgestockt
worden. Monika Köster-Flachsmeyer, Präsidentin des
Landesverfassungsgerichts, verwies in diesem Zusammenhang auf die
entsprechende Kreditermächtigung. Diese gelte über das Haushaltsjahr
2020/2021 hinaus, so lange bis die Mittel aufgenommen und ausgegeben
seien. Durch diese Fortgeltung könnten die Abgeordneten nicht mehr
jährlich über diese Kreditermächtigung beraten und abstimmen, wie es

ihnen eigentlich in Haushaltsfragen zustehe.

Das Gericht bemängelte außerdem, dass ein Wirtschaftsplan zur genauen
Verwendung der Mittel zeitweise nur der Zustimmung des
Finanzausschusses bedurfte. Da der Zweck des Fonds allerdings sehr
weit gefasst worden sei, hätte der Landtag über den Wirtschaftsplan
und damit die genaue Aufteilung abstimmen müssen. Diese
Rechtsverletzung wurde laut Gericht durch eine Änderung mittlerweile
abgestellt. Ihre Feststellung diene aber der Vorbeugung
entsprechender Regelungen in der Zukunft.

Das Gericht folgte hingegen nicht dem Vorwurf, die Tilgung der für
den Fonds aufgenommenen Kredite beschneide den Landtag in seiner
Haushaltsautonomie. Der Tilgungsplan sehe ab 2022 lediglich eine
jährliche Summe vor, die 1,6 Prozent des Haushalts von 2021 ausmache.
Damit blieben für die Zukunft genügend Gestaltungsfreiräume.

Als nicht zulässig wurden weitere Einwendungen verworfen, etwa die
Kritik, es sei gegen die Schuldenbremse oder Haushaltsgrundsätze wie
Transparenz verletzt worden. Hier würden keine Verletzungen von
Abgeordnetenrechten geltend gemacht, bemängelte Köster-Flachsmeyer.

Da es sich aber um ein Organstreitverfahren handele, könnten nur
solche Verletzungen geprüft werden. Für ein Normenkontrollverfahren,
das sich direkt mit dem Schutzfonds hätte befassen können, fehlten
der AfD die notwendigen 30 Prozent im Schweriner Landtag.

Der Chef der AfD-Landtagsfraktion, Nikolaus Kramer, zeigte sich im
Anschluss der Verkündung erfreut. «Die Folgen des Urteils müssen wir

uns jetzt natürlich erst einmal genau ansehen.» Nicht entschieden
habe das Gericht über die Frage der Mittelverwendung, die nach
Ansicht der Kläger zu großen Teilen in keinem Zusammenhang mit Corona
standen. «Wäre die Linksfraktion - seinerzeit ebenfalls in der
Opposition - dazu bereit gewesen, mit der AfD-Fraktion zusammen eine
Normenkontrollklage einzureichen, wäre auch dieser Punkt vom Gericht
näher beleuchtet worden.»

Der finanzpolitische Sprecher der Schweriner SPD-Fraktion, Tilo
Gundlack, wertete das Ausbleiben einer grundsätzlichen Kritik am
Schutzfonds hingegen als Bestätigung des Instruments. «Nun hat das
Landesverfassungsgericht bestätigt: Der MV Schutzfonds ist nicht
verfassungswidrig.»

Auch der Schweriner Finanzminister Heiko Geue (ebenfalls SPD) sieht
sich vom Gericht bestätigt. «Der MV Schutzfonds war notwendig. Es
liegt kein Verstoß gegen die Schuldenbremse vor», teilte er mit. «Die

Hinweise zur zeitlichen Gültigkeit der Kreditermächtigung werden wir
genau prüfen.»

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag, René Domke, forderte,
dass die Kreditermächtigung auch im Rahmen der derzeitigen
Verhandlungen zum Nachtragshaushalt 2022/2023 wieder auf den Tisch
kommt. SPD und Linke müssten ehrlich sein. «Oder man löst die
Kreditermächtigung auf.» Er wertete wegen der Art der Klage die
Entscheidung nicht als Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit des Fonds

an sich. Man müsse zum Neuverschuldungsverbot zurückzukehren und jede
einzelne Maßnahme aus dem Sondervermögen überzeugend begründen.