Gericht: Corona-Schutzfonds hat Abgeordnetenrechte verletzt
Greifswald (dpa/mv) - Die AfD-Landtagsfraktion hat mit ihrer Klage im
Zusammenhang mit dem Corona-Schutzfonds des Landes teilweise Recht
bekommen. Die gesetzlichen Regelungen zum zweiten Nachtragshaushalt
vom Dezember 2020 verletzten in bestimmten Punkten die Rechte der
Landtagsabgeordneten, sagte Monika Köster-Flachsmeyer, Präsidentin
des Landesverfassungsgericht, in Greifswald am Donnerstag. Im Kern
geht es darum, dass die Regierung Dinge eigenmächtig entschied und
die Parlamentarier nicht ausreichend beteiligt wurden.
Im Rahmen des Nachtragshaushaltes war der MV-Schutzfonds von 700
Millionen auf 2,85 Milliarden Euro aufgestockt worden. Das Gericht
ist der Auffassung, dass etwa die Geltung der Kreditermächtigung über
den Zeitraum des beschlossenen Haushaltes hinaus die Rechte der
Abgeordneten verletzt. Mit Blick auf den Fonds werde ihr Recht auf
eine turnusmäßige Beratung und Abstimmung beschränkt.
Auch hätte der Wirtschaftsplan zur genauen Verwendung der Mittel
nicht nur vom Haushaltsausschuss, sondern vom Landtag beschlossen
werden müssen. Diese Rechtsverletzung sei durch eine nachträgliche
Änderung mittlerweile aber abgestellt.
Ohne Erfolg blieben hingegen Einwendungen, etwa dass ein Verstoß
gegen die Schuldenbremse vorliege oder Haushaltsgrundsätze wie
Transparenz verletzt worden seien. Köster-Flachsmeyer stellte klar,
dass wegen der Art der Klage nur Verletzungen der Abgeordnetenrechte
hätten überprüft werden können. Auf solche zielten die nun
erfolglosen Einwände aber nicht ab.
Für ein Normenkontrollverfahren, das sich direkt mit dem Schutzfonds
hätte befassen können, fehlten der AfD die notwendigen 30 Prozent im
Schweriner Landtag.
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