Gericht: Mehr Kassenleistungen bei Chronischem Fatigue-Syndrom
Celle (dpa) - Beim Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) müssen
gesetzliche Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kostenübernahme
auch von alternativen Arzneimitteln bewilligen. Das geht aus
Beschlüssen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Celle hervor, wie
ein Sprecher am Montag mitteilte. Im konkreten Fall ging es um einen
55-jährigen Mann aus der Region Hannover, der durch zahlreiche
Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere
wegen CFS, das unter anderem zu besonders schneller und lang
anhaltender Erschöpfung führt.
Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Bewilligung von
alternativen Arzneimitteln, unter anderem Vitamin D. Die Kasse lehnte
die Anträge ab, weil die medizinisch-wissenschaftlichen
Voraussetzungen für eine Verordnung nicht gegeben seien. Dem hielt
der Mann entgegen, dass etablierte Therapien kaum zur Verfügung
stünden.
Das Landessozialgericht verpflichtete die Kasse vorläufig zur
Leistung. Auch wenn die Leistungsvoraussetzungen der evidenzbasierten
Medizin nicht erfüllt seien, müsse die Kasse die Präparate im
Ausnahmefall einer schweren Erkrankung übernehmen, urteilte es. Das
Gericht stützte sich auf die Stellungnahme eines Sachverständigen,
wonach für das CFS keine Standard-Therapien zur Verfügung stehen.
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