Bahnbeauftragter für Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Berlin (dpa) - Der Bahnbeauftragte der Bundesregierung, Michael
Theurer (FDP), hat sich für ein Ende der Maskenpflicht in Bussen und
Bahnen ausgesprochen. Theurer sagte am Mittwoch der Deutschen
Presse-Agentur: «Die Maskenpflicht ist sicherlich eines der milderen
Mittel im Kampf gegen Corona. Doch wir sind jetzt an dem Punkt
angekommen, an dem eingesehen werden muss, dass wir bei Corona in der
endemischen Phase sind. Das Fortführen freiheitseinschränkender
politischer Maßnahmen, an die sich wegen des Eintretens der
endemischen Phase zunehmend weniger Menschen halten, beschädigt das
Vertrauen der Bürger in die Politik.»

Theurer ist parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesverkehrsministerium. Er ist zugleich FDP-Präsidiumsmitglied und
Landesvorsitzender der FDP in Baden-Württemberg.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) strebt an,
die Maskenpflicht in Bus und Bahn nicht über das Jahresende hinaus zu
verlängern. Er wolle hierfür im Gespräch mit den anderen Ländern ei
ne
möglichst einheitliche Regelung erreichen, hatte er am Freitag
gesagt.

Über die Maskenpflicht im Nahverkehr können laut
Infektionsschutzgesetz die Länder selbst entscheiden. Für Fernzüge
und Fernbusse ist der Bund zuständig. Dort gilt laut
Infektionsschutzgesetz noch bis 7. April 2023 eine bundesweite
FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste über 14 Jahren.

Theurer sagte weiter: «Es ist richtig, wenn mutige Länder die
Isolationspflicht oder auch die Maskenpflicht in Pflegeheimen
abschaffen, wie es zuletzt Baden-Württemberg mit der häuslichen
Quarantäne getan hat.» Corona-Infizierte in Baden-Württemberg sowie
in Bayern müssen sich von diesem Mittwoch an nicht länger in
Isolation begeben.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther sollte nun seinen
Vorstoß zur Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV umsetzen, so
Theurer. «Niemand hindert ihn daran. Ich bin mir sicher, dass weitere
Länder folgen werden. Die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr ist
seit geraumer Zeit eine Zumutung für das Zugpersonal und eine
Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Verkehrsträgern.»

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums hatte am Montag auf
das geltende Infektionsschutzgesetz und die darin enthaltenen
Vorgaben verwiesen. Das Gesetz sei beschlossen und innerhalb der
Regierungskoalition abgestimmt.