Ex-Sparda-Bank-Chef geht wegen Einzugs von 200 000 Euro in Revision
Münster (dpa/lnw) - Nach der Verurteilung zu einer zweijährigen
Haftstrafe auf Bewährung hat der ehemalige Vorstandschef der
Sparda-Bank Münster, Enrico Kahl, Revision eingelegt. Allerdings
lässt Kahl nicht die vom Landgericht Münster am 28. Oktober
ausgesprochene Gefängnisstrafe vom Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe überprüfen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin von
Montag geht Kahl gegen die vom Gericht zusätzlich angeordnete
Einziehung von knapp 200 000 Euro vor.
Kahl hat im Prozess einen Teil der Vorwürfe um Spesen- und
Abrechnungsbetrug in Höhe von rund 460 000 Euro eingeräumt. Dabei
hatte er in 141 Fällen private Feiern, teure Essen und Konzertbesuche
von seinem Arbeitgeber bezahlen lassen. Das Gericht blieb deutlich
unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und drei
Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidiger hatten sich für eine
Bewährungsstrafe ausgesprochen.
Kahl war 2015 nach Routine-Prüfungen vom Aufsichtsrat fristlos
entlassen worden. Der Bank-Manager war 20 Jahre lang Vorstand und
seit 1998 Vorstandschef der Genossenschaftsbank.
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