Über 2,4 Millionen Bußgelder nach Verstößen gegen Corona-Regeln

Verstoß gegen die Maskenpflicht, Nichteinhaltung von Mindestabständen
oder unerlaubter Aufenthalt in öffentlichen Räumen - Verstöße gegen

die Corona-Regeln wurden oft mit Anzeigen geahndet. Viele
Rechtsstreitigkeiten dauern noch an.

Potsdam (dpa/bb) - Mehr als 2,45 Millionen Euro haben Brandenburgs
kommunale Ordnungsbehörden bislang an Bußgeldern wegen Verstößen
gegen die Corona-Bestimmungen der Landesregierung verhängt.
Davon haben die Landkreise und kreisfreien Städte knapp 780 000 Euro
eingetrieben, wie das Gesundheitsministerium auf eine Anfrage aus der
AfD-Landtagsfraktion mitteilte. 

Allerdings dürften die tatsächlichen Einnahmen deutlich höher
ausfallen. Fünf Landkreise und eine kreisfreie Stadt hatten dem
Ministerium keine Angaben über die Zahl der Anzeigen, verhängten
Bußgelder und Einnahmen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die
erstmals im März 2020 erlassenen Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnungen
mitgeteilt. 

Auffallend hoch sind die verhängten Bußgelder des Landkreises
Dahme-Spreewald, die sich auf rund 1,75 Millionen Euro belaufen -
weit mehr als die Hälfte aller ausgesprochenen Geldstrafen. Auch die
Einnahmen dort von etwa 378 000 Euro sind relativ hoch und machen
fast die Hälfte der gesamten Einnahmen aus. Der Landkreis
Teltow-Fläming hatte dagegen lediglich Bußgelder in Höhe von rund 10

200 Euro verhängt. Bis auf knapp 300 Euro ist die gesamte Summe
bereits eingetrieben worden.   

Diese zum Teil weit auseinander liegenden Angaben deuten auf eine
unterschiedliche Praxis der Ordnungsbehörden bei der Ahndung von
Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen hin. Das Ministerium selbst
machte auf eine dpa-Anfrage nach den Gründen für die offensichtlich
unterschiedliche Praxis keine Angaben und verwies auf die
Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte.

Gegen die Bußgeldbescheide gab es den Angaben zufolge bislang 853
Einsprüche. 414 Verfahren gingen an Staatsanwaltschaften und
Gerichte. Laut Ministerium gab es bislang 118 Urteile oder
Beschlüsse, 151 Verfahren waren zum Zeitpunkt der Antwort noch offen.
In 135 Fälle wurden Einsprüche gegen Bußgeldbescheide zurückgenomme
n.
Da dem Ministerium auch diese Angaben nicht aus allen Landkreisen und
kreisfreien Städte vorlagen, dürften die tatsächlichen Zahlen höher

als in der Antwort angegeben ausfallen.