Lauterbach verteidigt Cannabis-Pläne: Schwarzmarkt austrocknen

Wegen der Regierungspläne für eine Legalisierung von Cannabis warnen
Ärztevertreter vor Gesundheitsgefahren. Der Gesundheitsminister hält
dagegen, genau diese wolle die Ampel mit der Freigabe reduzieren.

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat
die Pläne der Ampel-Koalition zur Freigabe von Cannabis gegen Kritik
verteidigt. «Die Legalisierung ist der Königsweg, den Schwarzmarkt
auszutrocknen», sagte der SPD-Politiker am Mittwochabend in den
ARD-«Tagesthemen». «Es geht uns ja darum, die Gesundheitsgefährdung
en
durch Cannabis zu reduzieren.» Die Legalisierung sei eine
Möglichkeit, den Konsum zu beschränken und den Jugendschutz zu
verbessern, argumentierte Lauterbach.

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas
Fischbach, warnte dagegen vor dem Vorhaben der Regierung. «Uns als
Kinder- und Jugendärzten wäre es lieber, wenn die
Cannabis-Legalisierung nicht kommt», sagte er der «Rheinischen Post».

«Sollte die Bundesregierung aber eine Lösung für die
europarechtlichen Hürden finden, braucht es zwingend Nachbesserungen
der vorgelegten Pläne.»

Fischbach kritisierte unter anderem, es sei noch keine Lösung
erkennbar, wie die Weitergabe von legal erworbenem Cannabis an
Jugendliche unter 18 unterbunden werden könne. «Mit einer
Legalisierung würde das viel häufiger passieren, mit dramatischen
Folgen für die Gesundheit der Jugendlichen», so der Ärztevertreter.
Das menschliche Hirn sei bis zum 25. Lebensjahr noch nicht
vollständig ausgereift. «Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden
verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der
intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz.»

Lauterbach sagte mit Blick auf die aktuelle Politik, der Jugendschutz
und auch der Schutz der Menschen zwischen 18 und 25 Jahren habe nicht
geklappt. «25 Prozent in der Altersgruppe 18 bis 25 haben im letzten
Jahr gekifft.» Aktuell sei der Handel überhaupt nicht reguliert -
«das heißt, Sie haben jetzt Dosierungen, die sehr, sehr schädlich
sind. (...) Sie haben zum Teil Beimengungen, die Jugendliche gezielt
abhängig machen sollen.»

Wenn man die Abgabe kontrolliere, «dann glaube ich wird es uns auch
gelingen, dafür zu sorgen, dass wir mehr Jugendschutz haben», zeigte
sich Lauterbach überzeugt. Auf die Frage, wie die Weitergabe an
Minderjährige verhindert werden könne, räumte er jedoch ein, dass es

immer «Restrisiken» gebe. In der Sendung «RTL Direkt» sagte
Lauterbach, dass es gleichzeitig Aufklärungskampagnen geben soll:
«Wir wenden uns an die Kinder, an die Jugendlichen und erklären,
wieso der frühe Konsum so schädlich ist, insbesondere wenn das Gehirn
noch wächst, kann der Konsum schaden.»

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte Lauterbachs für eine
Legalisierung beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff
Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach künftig rechtlich nicht
mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von
bis zu 30 Gramm «Genusscannabis» sollen straffrei, privater
Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene
in «lizenzierten Fachgeschäften» und möglicherweise auch Apotheken

möglich werden. Ein Gesetz will Lauterbach nur auf den Weg bringen,
wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüss
el
standhalten.

Aus der Union kam scharfe Kritik an den Plänen. Aber auch etwa die
Bundesärztekammer lehnte sie ab und warnte vor einer Bagatellisierung
von gesundheitlichen Gefahren des Cannabis-Konsums.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) befürwortet nach Angaben des
Vorsitzenden Dirk Peglow grundsätzlich «eine Entkriminalisierung von
Konsumentinnen und Konsumenten aller Betäubungsmittel». Bei den
Eckpunkten zur Cannabis-Legalisierung seien aber noch viele Fragen
offen, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

«Wenn Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel bei einer Kontrolle
Cannabis finden, woher wissen sie, ob das legal gekauft wurde?»,
fragte Peglow. «Was ist, wenn Eltern Cannabis-Pflanzen im Haus haben
- wie wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche dazu keinen
Zugang haben? Wie wird generell Jugendschutz garantiert?» Illegale
Händler würden sich zunehmend auf Jugendliche als Kunden
konzentrieren, wenn Erwachsene legal kaufen könnten, warnte der
BDK-Vorsitzende. «Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, bevor
ein Gesetz verabschiedet wird.»

Der Grünen-Europaabgeordnete Niklas Nienaß kritisierte unterdessen,
dass die beschlossenen Eckpunkte jetzt in Brüssel zur Prüfung
vorgelegt werden sollen. «Wenn nun von einer Vorabprüfung durch die
Kommission die Rede ist, handelt es sich dabei meiner Meinung nach um
eine Ausrede, um den Prozess um Jahre zu verlangsamen», sagte Nienaß
dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Denn dieses Vorgehen
bietet keinerlei Rechtssicherheit, ist nicht vorgeschrieben und daher
auch nicht notwendig.»

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