Baumüller-Söder rechtfertigt Angebot für Masken-Geschäft

München (dpa) - Im Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen
Landtags ist Karin Baumüller-Söder, die Ehefrau von Ministerpräsident

Markus Söder (CSU), als Zeugin vernommen worden. Der Ausschuss
befragte die bayerische «First Lady» und ihren Bruder am
Mittwochabend über ein Angebot von deren Firma aus dem Frühjahr 2020,
mehrere Millionen Corona-Schutzmasken beschaffen zu wollen.

Die Baumüller Gruppe ist ein international agierendes Unternehmen mit
Kontakten auch nach China. Am Ende kam das Geschäft nicht zustande,
weil das zuständige Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) sich aus «fachlicher Sicht» dagegen
ausgesprochen hatte. Es fehlten demnach unter anderem Zertifikate zur
Eignung der Masken.

Die Opposition wollte den Vorgängen dennoch genauer auf den Grund
gehen - weil Ministerpräsident Söder nur einen Tag vor dem per Mail
vorgelegten Angebot der Baumüller Gruppe in einer Regierungserklärung
eine Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr angekündigt hatte. Das
Gesundheitsministerium hat einen Zusammenhang bereits ausgeschlossen:
Erste Angebote zur Hilfe bei der Maskenbeschaffung habe es - wie von
anderen Unternehmen - bereits viele Tage früher gegeben. Zudem stand
aber auch der Vorwurf einer bevorzugten Behandlung der Firma im Raum.

Baumüller-Söder begründete das damalige Angebot damit, dass man
schlichtweg habe helfen wollen. Es habe Aufrufe auch von Verbänden
gegeben, besonders an Firmen mit Kontakten nach China, sich an der
Suche nach Schutzausrüstung zu beteiligen. Von dieser möglichen
Unterstützung habe sie einmal auch ihrem Ehemann erzählt. Nach einem
einzigen Telefonat mit dem Amtschef des Gesundheitsministeriums habe
sie den Vorgang aber damals an ihren Bruder abgegeben - mit der
Angebotserstellung und weiteren Vorgängen habe sie nichts mehr zu tun
gehabt. Erst viel später habe sie erfahren, dass aus dem Kontakt
nichts geworden sei und dass keine Masken geliefert worden seien.

Baumüller-Söders Bruder Andreas sagte zum Vorwurf einer bevorzugten
Behandlung des Unternehmens: «Es war ein Angebot wie jedes andere. Es
stand jedem frei, das Angebot anzunehmen oder nicht anzunehmen.»

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