Ministerin: Keine schärferen Corona-Vorgaben ab Oktober

Erfurt (dpa/th) - Thüringen wird auch im Herbst vorerst weiter eine
moderate Masken- und Testpflicht verfolgen. Für eine
FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, wie sie analog vom
Bund ab Oktober für Fernzüge vorgesehen ist, werde keine
Notwendigkeit gesehen, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner
(Linke) am Dienstag in Erfurt bei der Vorstellung der für das Land
geplanten neuen Corona-Regeln. «Das ist nicht nachvollziehbar»,
kritisierte Werner. Deshalb sollen im öffentlichen Nahverkehr im
Freistaat auch ab Oktober weiterhin medizinische Masken möglich sein.
Neben dem Nahverkehr werde die Pflicht zum Tragen einer Maske ebenso
in Obdachlosenheimen fortbestehen.

Eine Ausweitung der Maskenpflicht auf Verkaufs- und
Veranstaltungsräume sowie die Gastronomie sei nicht ab Oktober
geplant, sagte die Ministerin. Das werde erst bei einem «stark
eskalierenden Infektionsgeschehen» in Erwägung gezogen.

Laut Werner will das Land auch bei der Testpflicht die vom Bund
gegebene Möglichkeit für Ausnahmen nutzen. Eine nach dem neuen
Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehene dreimalige Testpflicht pro
Woche für Beschäftigte von Pflegeheimen und Krankenhäusern gehe für

geimpftes Personal zu weit. Das sei weder den geimpften Mitarbeitern
noch den Einrichtungen zumutbar und gleichfalls nicht durch das
aktuelle Infektionsgeschehen angezeigt, sagte die Ministerin.

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche die Corona-Regeln für
Herbst und Winter beschlossen. Sie sollen ab dem 1. Oktober bis zum
7. April 2023 gelten. Das Gesetzespaket ermöglicht generell wieder
schärfere Vorgaben zu Masken und Tests. Bundesweit soll weiter eine
FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in
Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es
eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und
Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen.