Brandenburg verlängert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Brandenburg/Havel (dpa/bb) - In öffentlichen Bussen und Bahnen in
Brandenburg gilt für weitere zwei Wochen eine Maskenpflicht. Das
Kabinett beschloss am Dienstag, die Corona-Regeln bis mindestens zum
23. September zu verlängern. Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose und
Schwerhörige sind ausgenommen.

Eine Maske ist auch weiter Pflicht für Besuche in Krankenhäusern,
Arztpraxen sowie in Alten- und Pflegeheimen und Unterkünften für
Geflüchtete, Asylsuchende und Obdachlose. Wer dort arbeitet, muss bei
körpernahen Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens
eine OP-Maske.

Die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen müssen sich auch
nach wie vor auf das Coronavirus testen lassen, sofern sie nicht
vollständig geimpft beziehungsweise nachweislich genesen sind.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) begründete die
Verlängerung mit der hohen Ansteckungsgefahr. «Trotz insgesamt weiter
rückläufiger Fallzahlen bleibt der Infektionsdruck in allen
Altersgruppen hoch», sagte sie laut Mitteilung. «Der Omikron-Subtyp
BA.5 ist dominant und besonders ansteckend.» Zugleich warb sie dafür,
dass vor allem ältere Menschen und diejenigen mit chronischen
Erkrankungen ihre Covid-19-Impfung auffrischen lassen.

In Brandenburg ist die Zahl neuer Corona-Ansteckungen je 100 000
Einwohner in einer Woche zuletzt wieder etwas auf 254,3 gestiegen,
lag aber vor einer Woche bei 291,9.