Gericht: Bottroper Apotheker erhält Approbation nicht zurück

Gelsenkirchen (dpa) - Der wegen gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf
Jahren Haft verurteilte Apotheker aus Bottrop erhält seine
Approbation nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen am Donnerstag in Abwesenheit des Klägers entschieden,
der derzeit eine Haftstrafe absitzt. Die 18. Kammer unter Vorsitz von
Richter Fabian Schmidetzki wies die Klage des Apothekers gegen den
Widerruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die
Bezirksregierung zurück.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf
Berufung am Oberverwaltungsgericht stellen. Vor Gericht wurde er von
Rechtsanwalt Christian Roßmüller vertreten, der sich «nicht
überrascht» über das Urteil zeigte.

Das Verwaltungsgericht stützte sich am Donnerstag in großen Teilen
auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des
Apothekers geführt hatten. Dessen Fall hatte vor Jahren bundesweit
für Schlagzeilen gesorgt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass
der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das
auf seine «Unzuverlässigkeit» und «Unwürdigkeit», den besonders

verantwortungsvollen Beruf der Apothekers auszuüben, schließen lasse.
Kurz: Er sei «ungeeignet, diesen Beruf auszuüben», betonte der
Vorsitzende Richter.

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker
2018 aufgrund jahrelanger Versorgung Krebskranker mit unterdosierten
Arzneimitteln wegen «Betrugs und Verstoßes gegen das
Arzneimittelgesetz» in einer Vielzahl von Fällen zu einer
zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot
verurteilt. Das Urteil wurde später von Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe bestätigt. Die Bezirksregierung Münster hatte dem Mann die
Zulassung als Apotheker danach für immer entzogen. Eine
Verfassungsbeschwerde gegen das Strafgerichtsurteil ist noch
anhängig.

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