Bundesarbeitsministerium will zurück zur Homeoffice-Pflicht

Berlin (dpa) - Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche
Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht. Arbeitgeber sollen wieder
verpflichtet werden, Beschäftigten zum Schutz vor Corona-Infektionen
anzubieten, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei soll es allerdings
Ausnahmen geben. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister
Hubertus Heil (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin vorliegt. Zuvor hatte das Nachrichtenportal «The Pioneer»
(Mittwoch) berichtet. Die Regelung soll zum 1. Oktober in Kraft
treten und bis zum 7. April 2023 gelten.

Eine Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Nun seien
erneut steigende Infektionszahlen zu erwarten, heißt es im Entwurf.
Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit
bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu zähle unter anderem
eine «Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum
Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von
Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im
Homeoffice zu arbeiten».

Der Arbeitgeber soll den Beschäftigten anbieten, «geeignete
Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden
betriebsbedingten Gründe entgegenstehen». Außerdem sollen Arbeitgeber

verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die weiter in Präsenz
arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.