Rückschlag für elektronisches Rezept

Bad Segeberg (dpa) - Die Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich vorerst aus der Einführung des
elektronischen Rezepts zurückgezogen. Grund sei, dass eine
mailbasierte Umsetzung nach dem Landesdatenschutzgesetz untersagt
sei, teilte die KVSH am Montag mit. Damit sei der für Patienten
praktikabelste Weg versperrt. Digitale Lösungen, die Praxen und
Patienten gleichermaßen nutzen, seien momentan nicht umsetzbar.

Der Nutzen des E-Rezepts liegt nach KVSH-Angaben für Arztpraxen in
der bürokratiearmen Erstellung und für Patienten in der Einsparung
von Wegen. «Beides kann momentan nicht erreicht werden», bewertete
die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Monika Schliffke, die Lage. Der
Landesdatenschutz habe mitgeteilt, dass vom Praxisverwaltungssystem
erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen
seien. Es bestehe anders als beim Papierrezept bei Missbrauch ein
Haftungsrisiko für die Praxen.

Beim E-Rezept bekommen gesetzlich Versicherte kein rosa Zettelchen
mehr, sondern einen Code auf ihr Smartphone, mit dem sie das
gewünschte Medikament von der Apotheke erhalten. Wer die dafür nötige

App nicht hat oder kein Smartphone benutzt, bekommt den Code
ausgedruckt auf einem Zettel.

Das E-Rezept soll eigentlich kommende Woche in Westfalen-Lippe und
Schleswig-Holstein starten. Das sieht ein Stufenmodell der
halbstaatlichen Firma Gematik vor. An dem dreimonatigen
Pilotverfahren in den beiden Regionen müssen die Ärzte und Klinken
zwar nicht teilnehmen. Sollten die Gematik-Gesellschafter die
regionale Einführung aber als Erfolg werten, würde die Nutzung von
E-Rezepten ab Dezember verbindlich vorgeschrieben. Ursprünglich
sollte das E-Rezept schon im Januar 2022 bundesweit zur Pflicht
werden.