Städte beklagen «Schlingerkurs» bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Städtetag fordert
einen klaren, pragmatischen Kurs im Umgang mit der
einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht. Es helfe nicht weiter, dass
die Verpflichtung zur Impfung des medizinischen und pflegerischen
Personals nun nur noch zeitlich befristet und bis Jahresende gelten
solle, kritisierte der Landesvorsitzende Thomas Kufen.

«Dieser Schlingerkurs erstaunt vor dem Hintergrund, dass wir
spätestens ab dem Herbst die Bürgerinnen und Bürger wieder verstärk
t
dazu aufrufen werden, eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus in
Anspruch zu nehmen», sagte der Essener Oberbürgermeister der
«Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» (Montag). «Wer soll das
verstehen?».

Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht
im Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Beschäftigte in
Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und
Kliniken mussten daraufhin bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie
geimpft oder genesen sind. Diese Regelung ist qua Gesetz bislang nur
bis zum Jahresende 2022 vorgesehen und würde wieder wegfallen, sollte
das Infektionsschutzgesetz nicht geändert werden.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich bereits
dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht über
das Jahresende hinaus zu verlängern. Ähnlich hatte sich die
Krankenhausgesellschaft geäußert.

Für die Kommunen ist das Hin und Her mit großem Verwaltungsaufwand
verbunden, wie die WAZ berichtete. Zwar werde in
medizinisch-pflegerischen Berufen die Impfquote auf weit über 90
Prozent geschätzt, doch aufgrund der hohen Gesamtzahl der
Beschäftigten seien in den Gesundheitsämtern Tausende
Einzelfallprüfungen zu bearbeiten. Nach Angaben des
NRW-Gesundheitsministeriums wurden landesweit mehr als 20 000
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz gemeldet, die zurzeit noch
im Verfahren steckten.

Die Städte müssen zu den Ungeimpften Kontakt aufnehmen, eine Anhörung

organisieren und bei Nicht-Rückmeldung Bußgelder bis zu 2500 Euro
verhängen. Bevor ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot tatsächlich
ausgesprochen wird, kann der Arbeitgeber angesichts des
Fachkräftemangels noch die Unabkömmlichkeit der Betroffenen für den
Betrieb geltend machen.